Der Schulrat hat (laut Beschluss vom 30. November 2006) einen Sonderfond für bedürftige Schüler/innen in der Höhe von € 4.000 eingerichtet.
Dieser steht allen bedürftigen Schülern zur Verfügung und sieht vor:
eine finanzielle Beihilfe bei schulbegleitenden Tätigkeiten (max. € 150 für Biennium-Schüler/innen und max. € 350 für Triennium-Schüler/innen
den Erlass der schulinternen Schülerbeiträge
Die Arbeitsgruppe des Schulrates zur Gewährung der Beihilfe besteht aus:
der Vertretung der Buchhaltung
einer Schülervertretung
einer Elternvertretung
Vizedirektor/in
Direktor
Einkommensuntergrenze
soziale Härtefälle (Vollwaise, Todesfälle, schwere Erkrankung und Invalidität, Pflegefälle, Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfälle, schwierige Familiensituation ...)
Die Gesuche um Beihilfe müssen innerhalb 30. November oder 30. März eines jeden Jahres schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden.
Die einzelnen Gremien (Schülerrat, Elternrat und Lehrerkollegium) werden über die Maßnahme informiert.