Die Klassengröße soll nach Möglichkeit auf 25 Schüler/innen begrenzt sein.
In den ersten Klassen sollen die Schüler/innen nach Leistung bei der Abschlussprüfung der Mittelschule gleichmäßig verteilt werden
Es wird versucht, die Zusammenstellung der Schüler/innen nach Geschlecht so paritätisch wie möglich vorzunehmen.
Sollte die Klassenzusammensetzung in den Folgeklassen wegen Zusammenlegung geändert werden müssen, ist darauf zu achten, dass die Schüler/innen der aufgelösten Klassen gruppenweise auf die anderen verteilt werden. Der Klassenrat soll in diesem Zusammenhang der Direktion Kriterien vorschlagen, um eine möglichst objektive Zuteilung der restlichen Schüler/innen vorzunehmen.
Die Verlegung einzelner Schüler/innen in andere Klassen auf Wunsch des Klassenrates, auf Wunsch der Eltern oder auf eigenen Wunsch liegt im Ermessen des Direktors.
Schüler/innen, welche die Klasse wiederholen, sollen gleichmäßig verteilt werden, nach Möglichkeit in verschiedenen Klassenzügen.
Übertritte aus unterschiedlichen Schultypen müssen nach den zeitlichen Richtlinien im Schulbezirk Meran erfolgen, und zwar nur aufgrund eines begründeten Ansuchens.
Eine Konzentration von Schüler/innen mit Migrationshintergrund innerhalb einer bestimmten Klasse ist zu vermeiden.
Die didaktische Kontinuität ist oberstes Prinzip.
Bei der Erstellung des amtlichen Stellenplans sollen möglichst vollständige Lehrstühle an der eigenen Direktion gebildet werden.
Über die Zuteilung der Klassen an die Lehrkräfte entscheidet der Direktor nach Anhörung der Fachgruppenleiter.
Die Klassenräte der 5. Klassen sollten nach Möglichkeit so gebildet werden, dass bei der Erstellung der Kommissionen für die staatliche Abschlussprüfung keine Überschneidungen möglich