Die Schlichtungskommission setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Lehrer/innen werden aus dem Kollegium gewählt, die Eltern aus dem Elternrat, und die Schüler aus dem Schülerrat.
Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Die Schlichtungskommission tritt bei Rekursen gegen verhängte Disziplinarmaßnahmen zusammen und hat folgende Aufgaben: