A.2. Bildungsangebot

A.2.1 Realgymnasium

A.2.1.1 Grundsätzliches Profil

Unser Unterricht dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Arbeitsmethoden, wobei der aktuelle Stand der Fachwissenschaften und der Technik berücksichtigt wird. Angestrebt wird eine Vielseitigkeit der Angebote und Bildungsinhalte. Dabei versuchen wir die Fächergrenzen zu überwinden und den Schüler/innen den Weg zu vernetztem Denken zu erleichtern. Durch soziale Formen des Lernens bieten wir den Lernenden Gelegenheit, Teamfähigkeit zu entwickeln und Verantwortung für ein gemeinsames Ziel zu übernehmen. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes sowie praktisches Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige Ausgangspunkte. Im Sinne einer schülerzentrierten Didaktik erproben wir neue Unterrichtsformen (z.B. Projektunterricht, Methodentraining) und im Besonderen den Umgang mit den Neuen Medien. Die curriculare Planung ist neben den Lehrplänen tragendes Grundgerüst für den Aufbau von Kompetenzen. Sie verhindert, dass Inhalte nicht behandelt werden. Sie gewährleistet, dass alle Schüler die gleichen Bildungsangebote erhalten, um die vorgegebenen Kompetenzen sowie Fertigkeiten und Kenntnisse zu erlangen.

Informationstechnische Grundlagenbildung

Im Rahmen der Autonomie der Schulen hat das Kollegium beschlossen die informationstechnischen Bildung in das ‚Fächerübergreifende Lernangebot (FÜ)’ aufzunehmen. Im Biennium werden Grundlagen der Computerbenutzung, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation, Kommunikation, Umgang mit digitalem Bildmaterial erlernt. In den 3. und 4. Klassen ist der Informatikunterricht integrativer Bestandteil des Mathematikunterrichts.

Berufsaussichten

Das Realgymnasium zählt zu den allgemeinbildenden Oberschulen und will daher eine solide Basis an Wissen und Fertigkeiten vermitteln, mit deren Hilfe nach der Oberschule viele Wege und Türen offen stehen. Ein Blick auf den beruflichen Werdegang einiger unserer Abgänger/innen zeigt die Vielfalt der Tätigkeitsfelder: Informatiker, Krankenschwester, Architekt, Biologin, Röntgentechniker, Unfallchirurg, Medizinisch-technische Assistentin, Management-Trainer, Arzt. Um die Abgänger/innen auf die Zeit nach der Abschlussprüfung vorzubereiten, regen wir die Schüler/innen im Rahmen unserer Beratung (ZIB) an, sich frühzeitig über ihre Zukunft Gedanken zu machen. Folgende Tätigkeiten und Veranstaltungen sollen ihnen dabei helfen eine eigenständige und wohlüberlegte Entscheidung über ihren weiteren Werdegang zu treffen:

  • Sich mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten auseinandersetzen

  • Informationsquellen zu Studien-  und Berufsmöglichkeiten nutzen

  • Betriebserkundungen durchführen

  • Mit Universitätsstudent/innen über den Studienalltag reden

Digitales Lehren und Lernen

Seit dem Schuljahr 2015/16 sind zwei wesentlichen Entwicklungen, die eng miteinander verbunden sind in unseren Schulalltag eingezogen: Der Gedanke der inklusiven Schule und das Lehren und Lernen im digitalen Raum. Die Lehrpersonen und die Schüler/innen machen sich gemeinsam auf den Weg. Sie nutzen die Vorteile der ‚digitalen Welt‘ für das Lernen und binden alle, auch die übrigen Mitglieder der Schulgemeinschaft ein.

Bildungsprofil der Abgänger/innen

Die Gymnasien bieten eine breite Allgemeinbildung und die kulturellen und methodischen Voraussetzungen zum vertieften Verständnis der Gegenwart, damit sie sich in rationaler, kreativer, planender und kritisch-reflexiver Haltung den Entwicklungen und Herausforderungen der modernen Welt stellen können. Die Gymnasien ermöglichen den Erwerb allgemeiner und spezifischer Kenntnisse und Kompetenzen, die zum akademischen Studium und zur Gestaltung der beruflichen Laufbahn befähigen. Sie zielen in besonderer Weise auf das Verständnis der Entwicklung der europäischen Kulturen und der Wissenschaften und befähigen die Schülerinnen und Schüler dadurch zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Realität.

Am Ende der Oberschule können die jungen Erwachsenen ihre eigenen Stärken und Schwächen einschätzen, die Anforderungen des täglichen Lebens auf der Grundlage eines tragfähigen Wertesystems bewältigen und die Folgen von Handlungen einschätzen sowie verantwortlich eigene Entscheidungen treffen. Sie sind in der Lage, aktiv am sozialen und kulturellen Leben auf regionaler und globaler Ebene teilzunehmen und auf Veränderungen angemessen zu reagieren. Insbesondere tragen alle Lehrpersonen dazu bei, dass die Schüler/innen bis zum Ende der Oberschule in Anlehnung an die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates folgende Kompetenzen mit den entsprechenden Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnissen als Grundlage für ein lebensbegleitendes Lernen und für eine erfolgreiche Lebensgestaltung erwerben können. Dies geschieht innerhalb eines ganzheitlichen Lernprozesses durch die kontinuierliche, altersgemäße Förderung und in der Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Fachkompetenzen und ist gemeinsame Aufgabe aller Unterrichtsfächer.

Realgymnasium

Das Realgymnasium legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit der Mathematik und den Naturwissenschaften, ihren Erkenntnissen und deren technologischen Anwendungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der humanistischen Kultur und Tradition. Es befähigt die Schüler/innen komplexe Wirkungszusammenhänge zu erfassen, darzustellen und deren individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen zu reflektieren. Nach Abschluss des Realgymnasiums sind die Schüler/innen in der Lage, mit Hilfe von mathematisch-wissenschaftlichen Methoden, die sie umgebende Realität zu beschreiben, zu analysieren und zu deuten. Sie können fachlich begründet und folgerichtig argumentieren und komplexe Sachverhalte interpretieren. Im Rahmen des Schwerpunkts „Angewandte Naturwissenschaften“ erwerben die Schüler/innen spezifische Kompetenzen im Bereich der experimentellen Methoden der Naturwissenschaften sowie deren Anwendungen.

Hinweise und Gliederung

Die im Bildungsprofil der Schülerinnen und Schüler am Ende der Oberschule angeführten Kompetenzen und die in der Folge in den einzelnen Fächern angegebenen Kompetenzen Fertigkeiten und Kenntnisse sind verbindliche Grundlage für die curriculare Planung. Die Angaben zu den Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen weisen bewusst keine methodischen Hinweise, keine Umsetzungsvorschläge und keine Beispiele auf, um die didaktische und organisatorische Autonomie der einzelnen Schule und die Lehrfreiheit der Lehrpersonen nicht einzuschränken.

A.2.1.2 Stufenübergreifende curriculare Planung

1. Klasse: Lernen lernen

Die Schüler/innen bekommen die Möglichkeit effiziente Lerntechniken kennen zu lernen und zu erproben. Sie lernen ihr eigenes Verhalten und ihren Lernfortschritt kritisch einzuschätzen und zu reflektieren. Die Schüler/innen werden darin unterstützt, sich in einer neuen Lernumgebung zurechtzufinden und durch respektvollen Umgang mit Personen und Dingen Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen.

2. Klasse: Kommunizieren und Forschen lernen

Projektunterricht fördert sowohl die Sensibilisierung für das sachliche Vertreten der eigenen Meinung und den Respekt vor der Meinung anderer als auch das Entwickeln von Lösungsstrategien. Sachgerechtes und verständliches Darstellen von Ideen und Ergebnissen wird durch entsprechende Präsentations- und Dokumentationstechniken eingeübt. Durch die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden lernen die Schüler genau zu beobachten, Zusammenhänge und Sachverhalte zu entdecken.

3. Klasse: Kommunikation und Forschung erleben

Die Schüler/innen erkunden verschiedene Formen und die Bedingungen gelungener Kommunikation und Forschung. Im Rahmen einer Projektreise erleben sie aktiv und vor Ort Forschung (naturwissenschaftliche Woche) oder sie vertiefen ihre Sprachkenntnisse (Sprachwoche). Dabei lernen sie andere Kulturen kennen und erhalten die Möglichkeit, die eigene Lebenswelt zu reflektieren und ein differenzierteres Weltbild zu entwickeln.

4. Klasse: Kritikfähigkeit entwickeln und eigene Kompetenzen erkennen

Die Verfeinerung sprachlicher Kompetenz, vertiefte Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften und die Analyse verschiedener Medien ermächtigen die Schüler/innen sich nicht nur rhetorisch besser auszudrücken, sondern auch eine kritische Haltung anzunehmen und gegebenenfalls zu vertreten. Projektorientiertes Arbeiten fördert vielfältiges Recherchieren und Arbeiten mit Quellenvergleichen. Vermehrte Initiativen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung unterstützen die Schüler bei der Wahl ihres Berufes.

5. Klasse: Eigenständig und vernetzt denken

Das Abschlussjahr dient primär der Konsolidierung der erworbenen Erfahrungen und der Vernetzung der verschiedenen Inhalte. Die Schüler/innen sollten selbständig arbeiten, mit Forscherdrang Schwerpunkte vertiefen und für ihre zukünftige Studienorientierung einen Grundstein legen. Die erarbeiteten Inhalte sollten in angemessener Weise den übrigen Klassenmitgliedern vorgestellt und verschiedene Präsentationstechniken perfektioniert werden.

A.2.1.3 Fachrichtungen

Realgymnasium

Das Realgymnasium legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit der Mathematik und den Naturwissenschaften, ihren Erkenntnissen und deren technologischen Anwendungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der humanistischen Kultur und Tradition. Es befähigt die Schülerinnen und Schüler komplexe Wirkungszusammenhänge zu erfassen, darzustellen und deren individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen zu reflektieren. Nach Abschluss des Realgymnasiums sind die Schüler/innen in der Lage, mit Hilfe von mathematisch-wissenschaftlichen Methoden, die sie umgebende Realität zu beschreiben, zu analysieren und zu deuten. Sie können fachlich begründet und folgerichtig argumentieren und komplexe Sachverhalte interpretieren.

Realgymnasium mit Schwerpunkt Angewandte Naturwissenschaften

Das Realgymnasium legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften und der Mathematik, ihren Erkenntnissen und deren technologischen Anwendungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der humanistischen Kultur und Tradition. Es befähigt die Schüler/innen komplexe Wirkungszusammenhänge zu erfassen, darzustellen und deren individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen zu reflektieren. Nach Abschluss des Realgymnasiums sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, mit Hilfe von mathematisch-wissenschaftlichen Methoden, die sie umgebende Realität zu beschreiben, zu analysieren und zu deuten. Sie können fachlich begründet und folgerichtig argumentieren und komplexe Sachverhalte interpretieren. Im Rahmen des Schwerpunkts „Angewandte Naturwissenschaften“ erwerben die Schüler/innen zusätzliche spezifische Kompetenzen im Bereich der experimentellen Methoden der Naturwissenschaften sowie deren Anwendungen. Weitere Unterschiede sind, dass Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde (im 1. Biennium) und Informatik (im 2. Biennium und der Abschlussklasse) hinzukommen. Latein wird nicht gelehrt.

A.2.1.4 Stundentafeln

Das Realgymnasium bietet bei der Einschreibung zwei Fachrichtungen an. Die künftigen Schüler/innen können zwischen der allgemeinen Fachrichtung Realgymnasium und dem Realgymnasium mit Schwerpunkt Angewandte Naturwissenschaften wählen, je nachdem ob sie eine breit gefächerte Allgemeinbildung mit Latein bevorzugen oder sich vorwiegend den Naturwissenschaften widmen wollen.

Stundentafel.pdf

A.2.1.5 Kriterien für die Auswahl der fächerübergreifenden Lernangebote

Zu den fächerübergreifenden Lernangeboten gehören laut den RRL der:

  • Erwerb der Kompetenzen laut Bildungsprofil;
  • Projekte im sprachlichen und wissenschaftlichen-technologischen Bereich;
  • die Vertiefung des verpflichtenden curricularen Unterrichts;
  • Angebote zum Aufholen von Lernrückständen
    • zur Begabungs- und Begabtenförderung,
    • zum sozialen Lernen; 
  • Lernberatung.

Die Angebote können klassen- und stufenübergreifend organisiert werden und auch niedrigere Gruppengrößen vorsehen. Entsprechende Ressourcen werden laut Kriterien für das funktionale Plansoll zugewiesen.
 

Kriterien für die Auswahl der Lernangebote

  • praktische Anwendung informationstechnologischer Geräte und Anwenderprogramme;
  • arbeiten und lernen mit Medien;
  • Laborarbeit in Verbindung der Fächer Physik und Chemie;
  • praktisches Arbeiten zur Festigung der Sprachkompetenzen;
  • Lernangebote im Bereich der politischen Bildung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Umweltbildung und Gesundheitsförderung.

 

​Lernziel und Bewertung

  • Fertigkeiten und Kenntnisse im informationstechnologischen Bereich;
  • eigenständiges und selbständiges Erarbeiten von Lösungen;
  • soziales Arbeiten und Lernen;
  • Fähigkeit zu eigenständigem, fächerverbindendem Arbeiten, Forschen und Lernen;
  • Erwerb von Medien- und Sprachkompetenzen;
  • Orientierung: Schüler/innen können ihre Eignungen und Fähigkeiten einschätzen.

A.2.1.6 Kriterien für die Begabungs- und individuelle Bildungsförderung

Begabungs- und Bildungsförderung

Begabungs- und Bildungsförderung umfasst Fördermaßnahmen sowohl innerhalb der regulären Unterrichtszeit als auch außerhalb. Im Zuge dieser Fördermaßnahmen kommen innere und äußere Differenzierung zur Anwendung. Im Sinne einer dynamischen Schulentwicklung wird diese Förderung von der gesamten Schulgemeinschaft umgesetzt, nicht nur in einzelnen Klassen und von einigen wenigen Lehrpersonen. Die Verstärkung von Teamarbeit innerhalb des Lehrkörpers sind dabei wichtige Faktoren wie auch die Zusammenarbeit mit externen Experten und Körperschaften. Die Förderangebote richten sich an alle Schüler/innen, sind vielfältig und breit gestreut und umfassen die verschiedenen Begabungen, Interessen und Lernstile. Die Angebote beinhalten individualisierende Förderung in homogenen wie heterogenen Kleingruppen und individuelle Einzelangebote. Finanzierung Bei der Zusatzfinanzierung im Rahmen des funktionalen Plansolls wird dieser Bereich besonders berücksichtigt. Um entsprechende Mittel wird regelmäßig angesucht.

Wahlbereich

Schüler/innen haben das Recht, Wahlangebote in Anspruch zu nehmen. Der Wahlbereich trägt ihren Interessen, Neigungen und Bedürfnissen Rechnung, ergänzt die verpflichtende Unterrichtszeit und ist konzeptuell im Dreijahresplan verankert. Laut RRL kann "das Wahlfach technisch-praktische Arbeiten vertiefen oder andere Angebote vorsehen". Die Angebote werden von den Lehrpersonen oder in Absprache mit ihnen durchgeführt. Bei einer Zusammenarbeit mit anderen schulischen oder außerschulischen Einrichtungen erstellt die Schule im Dreijahresplan dafür eigene Kriterien. Die Teilnahme an den Angeboten ist unentgeltlich, abgesehen von Fahrtspesen, Eintritten und Verbrauchsmaterial. Nach erfolgter Einschreibung ist die Teilnahme an den Angeboten für die Schüler/innen verpflichtend und unterliegt als Teil des persönlichen Stundenplans der Bewertung.

Kriterien für die Auswahl der Lernangebote

Die Auswahl der Lernangebote im Wahlbereich orientiert sich an den Rahmenrichtlinien, abgestimmt auf das Leitbild der Schule. Im 1. Biennium werden Lernangebote praktisch-technischer Natur, die orientierenden Charakter haben bevorzugt, außerdem Lernangebote im sprachlichen Bereich und notwendige Aufholkurse. Im 2. Biennium und in der 5. Klasse werden vor allem offene Lernwerkstätten, offenes Labor und spezifische Förderkurse für die Teilnahme an Olympiaden und Wettbewerben sowie für den Erwerb von Sprachdiplomen ausgewählt.

Die Rahmenrichtlinien sagen zudem: Innovative Vorhaben ...

  • im sprachlichen Bereich beziehen alle Fächer mit ihrem spezifischen Beitrag zur Sprachförderung ein und nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich zum gezielten Sprachunterricht.
  • im wissenschaftlich-technologischen Bereich nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich und setzen auf die enge Zusammenarbeit der Lehrpersonen aller naturwissenschaftlichen und technischen Fächer.
  • sind für das Schulcurriculum allgemein gültig.

​Dabei wird auch Bezug genommen zur

  • politischen Bildung,
  • Gesundheitsförderung,
  • Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
  • Umweltbildung,
  • Berufs- und Studienorientierung.

A.2.1.7 Fachcurricula

Fertigkeiten, Kenntnisse, Lerninhalte, Bewertungskriterien

Bewegung und Sport

Bewegung_und_Sport_RG_und_TFO.pdf

Biologie, Chemie und Erdwissenschaften

Naturwissenschaften_RG_Curriculum_und_Bewertungskriterien_TFO_RG.pdf

Deutsche Sprache und Literatur

Deutsche_Sprache_und_Literatur_RG.pdf

Englisch

Englisch_RG_und_TFO.pdf

Geschichte / Geographie

Geschichte_und_Geografie_RG.pdf

Italienisch

Italienisch_RG_und_TFO.pdf

Katholische Religion

Katholische_Religion_RG_und_TFO.pdf

Latein

Latein_RG.pdf

Mathematik / Informatik

Mathematik_Informatik_RG.pdf

Informatik_RG.pdf

Philosophie

Philosophie_RG.pdf

Physik

Physik_RG.pdf

Recht und Wirtschaft

Recht_und_Wirtschaft_RG_und_TFO.pdf

Zeichen und Kunstgeschichte

Zeichnen_und_Kunstgeschichte_RG.pdf

Stand: 16. September 2024

A.2.2 Technologische Fachoberschule

A.2.2.1 Grundsätzliches Profil

Grundsätzliche Gedanken

Bildung ist für jedes Individuum der Schlüssel zu den eigenen Lebenschancen und sichert längerfristig die Beschäftigungsfähigkeit. Sie schafft die kulturellen, sozialen, ökonomischen und politischen Voraussetzungen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir streben vielseitiges Lehren und Lernen an:

  • schülerzentriert
  • lebensnah
  • handlungsorientiert
  • informativ
  • in Projekten
  • Fächergrenzen überwindend
  • durch selbst bestimmtes Denken und Handeln

Im kompetenzenorientierten Unterricht sollen Inhalte verständlich und einsichtig zugänglich gemacht werden, Schüler/innen konfrontieren mit vielfältigen Themen und Aufgaben, sie in der Auseinandersetzung lernen lassen und dazu anregen, selbständig und kreativ zu denken. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige methodische Ausgangspunkte.

Die verschiedenen Methoden sollen zielgerichtet eingesetzt werden, d.h., dass sie altersgemäß, situationsklassen- oder schülerbezogen, sowie adäquat für den zu vermittelnden/erarbeitenden Lehrstoff sein sollen. Kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Unterrichtsmethoden und Erweiterung unseres pädagogischen Handelns, u. a. durch Fortbildung, ist uns ein Anliegen.

Uns ist wichtig:

  • Fächergrenzen zu überwinden, um damit einen breiteren Horizont zu erreichen,
  • in Projekten und Themenschwerpunkten zusammenzuwirken,
  • die Schule zu öffnen für Erfahrungen und Erlebnisse, auch durch Auflösung des klassischen Stundenplans und der gewohnten Fächerfolge,
  • besonderen Wert haben in diesem Sinn auch die schulergänzenden Tätigkeiten exemplarisch lernen durch fächerübergreifendes Handeln, weniger Stoff, dafür mehr Tiefe
  • Förderung spezifischer Neigungen
  • auf persönliche Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen.
  • Individualisierung und Differenzierung gerecht werden durch das Angebot von Zusatzleistungen, z.B. Förderkurse, Lernwerkstätten, Stützmaßnahmen, schülerfreundliche Bibliotheksdienste, Cineforum, Schüler/innen helfen Schüler/innen, Lernberatung
  • Partnerschaften eingehen
  • an Projekten und Wettbewerben teilnehmen

Schüler/innen sollten möglichst für jedes Fach motiviert werden und Schwierigkeiten überwinden und Lücken schließen können. Wiederholungs-/ Vertiefungsstunden dienen gleichfalls dazu wie die Lernwerkstätten am Nachmittag. Lernen zu lernen ist die Grundlage aller Stützmaßnahmen.

Didaktische Prinzipien

Auszug aus den Rahmenrichtlinien

Die Lehrpersonen knüpfen an die Lernbiografien und Erfahrungen der Schüler/innen an und bieten ihnen durch differenzierende Maßnahmen die Möglichkeit, auf individuellen Wegen zu lernen und Wissen zu erschließen. Sie berücksichtigen lernende mit besonderen Bedürfnissen, aus unterschiedlichen Kulturen und mit besonderen Begabungen. Die Selbstverantwortung für das eigene Lernen und die Persönlichkeit der Schüler/innen werden durch Vertrauen und Wertschätzung vonseiten der Lehrpersonen gestärkt. Eine effiziente Gestaltung von Lern- und Arbeitsumgebungen und Methodenvielfalt fördern das handelnde und forschende Lernen und unterstützen den Erwerb von Kompetenzen. Lehrpersonen übernehmen dabei verstärkt die Aufgabe, Lern- und Bildungswege zu begleiten und Schüler/innen zu beraten. Die Reflexion des eigenen Lernweges durch die Schüler/innen wird durch die Lernberatung unterstützt und durch eine angemessene vom Lehrerkollegium festgelegte Form der Dokumentation der Lernentwicklung sichtbar.

Kompetenzorientierte Didaktik

Unser Unterricht dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Arbeitsmethoden, wobei der aktuelle Stand der Fachwissenschaften und der Technik berücksichtigt wird. Angestrebt wird eine Vielseitigkeit der Angebote und Bildungsinhalte. Dabei versuchen wir, die Fächergrenzen zu überwinden und den Weg zu vernetztem Denken zu erleichtern. Durch soziale Formen des Lernens bieten wir Gelegenheit, Teamfähigkeit zu entwickeln und Verantwortung für ein gemeinsames Ziel zu übernehmen. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes sowie praktisches Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige Ausgangspunkte. Im Sinne einer schülerzentrierten Didaktik erproben wir neue Unterrichtsformen (z.B. Projektunterricht, Methodentraining, EVA) und im Besonderen den Umgang mit den neuen Medien. Die curriculare Planung ist neben den Rahmenrichtlinien tragendes Grundgerüst für den Aufbau von Kompetenzen. Sie gewährleistet, dass alle Schüler/innen die gleichen Bildungsangebote erhalten, um die erforderlichen Kompetenzen sowie die vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erlangen.

Bildungsprofil der Schülerinnen und Schüler am Ende der Oberschule

Am Ende der Oberschule können die jungen Erwachsenen ihre eigenen Stärken und Schwächen einschätzen, die Anforderungen des täglichen Lebens auf der Grundlage eines tragfähigen Wertesystems bewältigen und die Folgen von Handlungen einschätzen sowie verantwortlich eigene Entscheidungen treffen. Sie sind in der Lage, aktiv am sozialen und kulturellen Leben auf regionaler und globaler Ebene teilzunehmen und auf Veränderungen angemessen zu reagieren. Insbesondere tragen alle Lehrpersonen dazu bei, dass die Schüler/innen bis zum Ende der Oberschule in Anlehnung an die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates folgende Kompetenzen mit den entsprechenden Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnissen als Grundlage für ein lebensbegleitendes Lernen und für eine erfolgreiche Lebensgestaltung erwerben können:

Arbeitsmöglichkeiten und Weiterstudium

Die TFO zählt zu den technischen Oberschulen und will daher eine solide Basis an Wissen und Fertigkeiten vermitteln, mit deren Hilfe nach der Oberschule viele Wege und Türen offen stehen. Es bieten sich Arbeitsmöglichkeiten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst an. Das Abschlussdiplom befähigt aber auch zum Weiterstudium an allen Universitäten und Fachoberschulen. Nahe liegend ist ein Studium in den Bereichen des Ingenieurwesens oder der Naturwissenschaften. Um die Abgänger/innen auf die Zeit nach der Abschlussprüfung vorzubereiten, regen wir die Schüler/innen im Rahmen unserer Beratung (Orientierungsangebote) an, sich frühzeitig über ihre Zukunft Gedanken zu machen. Folgende Tätigkeiten und Veranstaltungen sollen ihnen dabei helfen, eine eigenständige und wohlüberlegte Entscheidung über ihren weiteren Werdegang zu treffen:

  • sich mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten auseinandersetzen
  • Informationsquellen zu Studien- und Berufsmöglichkeiten nutzen
  • Betriebserkundungen durchführen
  • mit Universitätsstudent/-innen über den Studienalltag reden
  • Besuch von Universitäten
  • Studien- und Berufsbildung

A.2.2.2 Stufenübergreifende curriculare Planung

1. Klasse: Lernen lernen

Die Schüler/innen bekommen die Möglichkeit effiziente Lerntechniken kennen zu lernen und zu erproben. Sie lernen ihr eigenes Verhalten und ihren Lernfortschritt kritisch einzuschätzen und zu reflektieren. Die Schüler werden darin unterstützt, sich in einer neuen Lernumgebung zurechtzufinden und durch respektvollem Umgang mit Personen und Dingen Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen.

2. Klasse: Forschen lernen bzw. praktische Anwendung

Projektunterricht fördert sowohl die Sensibilisierung für das sachliche Vertreten der eigenen Meinung und den Respekt vor der Meinung anderer als auch das Entwickeln von Lösungsstrategien. Sachgerechtes und verständliches Darstellen von Ideen und Ergebnissen wird durch entsprechende Präsentations- und Dokumentationstechniken eingeübt. Durch die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden lernen die Schüler/innen genau zu beobachten, Zusammenhänge und Sachverhalte zu entdecken.

3. Klasse: Kommunikation und Forschung erleben

Die Schüler/innen erkunden verschiedene Formen und die Bedingungen gelungener Kommunikation und Forschung. Im Rahmen einer Projektreise erleben sie aktiv und vor Ort Forschung oder sie vertiefen ihre Sprachkenntnisse. Dabei lernen sie andere Kulturen kennen und erhalten die Möglichkeit, die eigene Lebenswelt zu reflektieren und ein differenzierteres Weltbild zu entwickeln.

4. Klasse: Kritikfähigkeit entwickeln

Die Verfeinerung sprachlicher Kompetenz, vertiefte Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften und der Analyse verschiedener Medien ermächtigen die Schüler/innen sich nicht nur rhetorisch besser auszudrücken, sondern auch eine kritische Haltung anzunehmen und gegebenenfalls zu vertreten. Projektorientiertes Arbeiten fördert vielfältiges Recherchieren und Arbeiten mit Quellenvergleichen. Vermehrte Initiativen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung unterstützen die Schüler/innen bei der Wahl ihres Berufes.

5. Klasse: Vernetztes Denken

Das Abschlussjahr dient primär der Konsolidierung der erworbenen Erfahrungen und der Vernetzung der verschiedenen Inhalte. Die Schüler sollten selbständig arbeiten, mit Forscherdrang Schwerpunkte vertiefen und für ihre zukünftige Studienorientierung einen Grundstein legen. Die erarbeiteten Inhalte sollten in angemessener Weise den übrigen Klassenmitgliedern vorgestellt und verschiedene Präsentationstechniken perfektioniert werden.

A.2.2.3 Fachrichtungen

Profil der Fachoberschulen

(für den wirtschaftlichen und technologischen Bereich und spezifisches Profil der Abgänger/innen der verschiedenen Fachrichtungen)

Die Fachoberschulen vermitteln durch das Erlernen, Vertiefen und Anwenden allgemeiner und spezifischer Methoden, bei enger Verzahnung von Theorie und Praxis, eine kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Grundbildung. In den Fachoberschulen erwerben die Schüler/innen die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen, um die wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und institutionellen Zusammenhänge und Regelwerke zu verstehen und sachgerecht anzuwenden. Die Fachoberschulen ermöglichen den Einstieg in die Arbeitswelt und das Weiterstudium. Wert wird auch auf das Verständnis der Entwicklung der europäischen Kulturen und der Wissenschaften gelegt und auf die Befähigung der Schüler/innen zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Realität.

Profil der Fachoberschulen des technologischen Bereiches

Diese Fachoberschulen legen den Schwerpunkt auf technisch-wissenschaftliche und technologische Bereiche, die durch laufende Innovation und Veränderung der Prozesse, der Produkte, der Dienstleistungen und der Planungs- und Organisationsmethoden gekennzeichnet sind. Die Fachrichtungen der Fachoberschulen des technologischen Bereichs bereiten die Jugendlichen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit im spezifischen Bereich und auf ein Weiterstudium vor.

Fachrichtung „Elektronik und Elektrotechnik“

Nach Abschluss dieser Fachrichtung können die Schüler/innen mit Werkstoffen, Produktionsverfahren und Maschinen zur Herstellung von elektrischen und elektronischen Geräten umgehen. Sie kennen die Prinzipien der Signalverarbeitung und Signalvermittlung und können Messgeräte für elektrische Größen sachgemäß bedienen. Sie haben Kompetenzen auf dem Gebiet der Energiegewinnung, Umwandlung und Verteilung. Sie können elektrische und elektronische Anlagen planen, konstruieren und besitzen die grundlegenden Fertigkeiten der Prüfung und Kollaudierung derselben. Sie besitzen grundlegende Fähigkeiten im Programmieren von Mikrocomputersystemen und Anlagen der Automatisierungstechnik. Sie kennen die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und können im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz mitarbeiten. An unserer Schule bieten wir auch eine Vertiefung in Robotik und Industrie-Informatik an.

Fachrichtung „Bauwesen, Umwelt und Raumplanung“

Nach Abschluss dieser Fachrichtung haben die Schüler/innen Kompetenzen im Einsatz und Umgang mit Materialien, Maschinen und Vorrichtungen im Bausektor. Sie wissen mit dem für die Planung, Berechnung und Konstruktion nötigen digitalen Geräten und Programmen umzugehen und können den Wert von Gebäuden und Bauflächen schätzen. Sie besitzen die nötigen vermessungstechnischen Fertigkeiten, kennen die einschlägige Gesetzgebung und können Bauprojekte planen, Baustellen organisieren und Immobilien verwalten. Sie besitzen die für energiesparende und umweltverträgliche Konstruktionen nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten. An unserer Schule bieten wir eine Vertiefung in „Nachhaltigem Bauen“ an.

A.2.2.4 Stundentafeln

A.2.2.5 Kriterien für die Auswahl der fächerübergreifenden Lernangebote

Kriterien für fächerübergreifende Lernangebote

Zu den fächerübergreifenden Lernangeboten gehören laut den RRL der

  • Erwerb der Kompetenzen laut Bildungsprofil,
  • Projekte im sprachlichen und wissenschaftlichen-technologischen Bereich,
  • Die Vertiefung des verpflichtenden curricularen Unterrichts,

Angebote

  • zum Aufholen von Lernrückständen,
  • zur Begabungs- und Begabtenförderung,
  • zum sozialen Lernen und die Lernberatung.

Die Angebote können klassen- und stufenübergreifend organisiert werden und auch niedrigere Gruppengrößen vorsehen. Entsprechende Ressourcen werden laut Kriterien für das funktionale Plansoll zugewiesen.

Kriterien für die Auswahl der Lernangebote:

  • Lerneinheiten oder Module mit vorwiegend praktisch-technischen Inhalten,
  • Lerneinheiten oder Module mit praktischen Inhalten zur Erlangung von Medienkompetenz (schriftliche Sprachkompetenz für Projekt- und Laborarbeit, Umgang mit PC, Präsentieren, …).
  • Lernziele und Bewertung im 1. Biennium – für das 2. Biennium und die 5. Klasse – siehe Angaben in den Fachcurricula
  • eigenständiges und selbständiges Erarbeiten von Lösungen,
  • soziales Arbeiten und Lernen,
  • Fähigkeit zu eigenständigem und fächerverbindendem Lernen in TEZ, Physik, Chemie und Technologie
  • Orientierung: eigene Eignungen und Fähigkeiten einschätzen lernen.

A.2.2.6 Kriterien für die Begabungs- und individuelle Bildungsförderung

Begabungs- und Bildungsförderung

Begabungs- und Bildungsförderung umfasst Fördermaßnahmen sowohl innerhalb der regulären Unterrichtszeit als auch außerhalb. Im Zuge dieser Fördermaßnahmen kommen innere und äußere Differenzierung zur Anwendung. Im Sinne einer dynamischen Schulentwicklung wird diese Förderung von der gesamten Schulgemeinschaft umgesetzt, nicht nur in einzelnen Klassen und von einigen wenigen Lehrpersonen. Die Verstärkung von Teamarbeit innerhalb des Lehrkörpers sind dabei wichtige Faktoren wie auch die Zusammenarbeit mit externen Experten und Körperschaften. Die Förderangebote richten sich an alle Schüler/innen, sind vielfältig und breit gestreut und umfassen die verschiedenen Begabungen, Interessen und Lernstile. Die Angebote beinhalten individualisierende Förderung in homogenen wie heterogenen Kleingruppen und individuelle Einzelangebote. Finanzierung Bei der Zusatzfinanzierung im Rahmen des funktionalen Plansolls wird dieser Bereich besonders berücksichtigt. Um entsprechende Mittel wird regelmäßig angesucht.

Wahlbereich

Schüler/innen haben das Recht, Wahlangebote in Anspruch zu nehmen. Der Wahlbereich trägt ihren Interessen, Neigungen und Bedürfnissen Rechnung, ergänzt die verpflichtende Unterrichtszeit und ist konzeptuell im Dreijahresplan verankert. Laut RRL kann "das Wahlfach technisch-praktische Arbeiten vertiefen oder andere Angebote vorsehen". Die Angebote werden von den Lehrpersonen oder in Absprache mit ihnen durchgeführt. Bei einer Zusammenarbeit mit anderen schulischen oder außerschulischen Einrichtungen erstellt die Schule im Dreijahresplan dafür eigene Kriterien. Die Teilnahme an den Angeboten ist unentgeltlich, abgesehen von Fahrtspesen, Eintritten und Verbrauchsmaterial. Nach erfolgter Einschreibung ist die Teilnahme an den Angeboten für die Schüler/innen verpflichtend und unterliegt als Teil des persönlichen Stundenplans der Bewertung.

Kriterien für die Auswahl der Lernangebote

Die Auswahl der Lernangebote im Wahlbereich orientiert sich an den Rahmenrichtlinien, abgestimmt auf das Leitbild der Schule. Im 1. Biennium werden Lernangebote praktisch-technischer Natur, die orientierenden Charakter haben bevorzugt, außerdem Lernangebote im sprachlichen Bereich und notwendige Aufholkurse. Im 2. Biennium und in der 5. Klasse werden vor allem offene Lernwerkstätten, offenes Labor und spezifische Förderkurse für die Teilnahme an Olympiaden und Wettbewerben sowie für den Erwerb von Sprachdiplomen ausgewählt.

Die Rahmenrichtlinien sagen zudem: Innovative Vorhaben ...

  • im sprachlichen Bereich beziehen alle Fächer mit ihrem spezifischen Beitrag zur Sprachförderung ein und nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich zum gezielten Sprachunterricht.
  • im wissenschaftlich-technologischen Bereich nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich und setzen auf die enge Zusammenarbeit der Lehrpersonen aller naturwissenschaftlichen und technischen Fächer.
  • sind für das Schulcurriculum allgemein gültig.

​Dabei wird auch Bezug genommen zur

  • politischen Bildung,
  • Gesundheitsförderung,
  • Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
  • Umweltbildung,
  • Berufs- und Studienorientierung.

A.2.2.7 Fachcurricula

Fertigkeiten, Kenntnisse, Lerninhalte, Bewertungskriterien

Angewandten Technologien

Angewandten Technologien_TFO.pdf

Automation

Automation_TFO.pdf

Baustellenleitung und Arbeitssicherheit

Baustellenleitung_und_Arbeitssicherheit_TFO.pdf

Bewegung und Sport

Bewegung_und_Sport_RG_und_TFO.pdf

Biologie und Erdwissenschaften

Erdwissen-Biologie_TFO_Biennium.pdf

Bodenkunde, Wirtschaft und Schätzung

Bodenkunde_Wirtschaft_und_Schaetzung_TFO.pdf

Chemie

Chemie_TFO_.pdf

Deutsche Sprache und Literatur

Deutsche_Sprache_und_Literatur_TFO.pdf

Elektrotechnik und Elektronik

Elektrotechnik_und_Elektronik_TFO.pdf

Englisch

Englisch_RG_und_TFO.pdf

Geschichte

Geschichte_TFO.pdf

Informatik

Informatik_TFO.pdf

Italienisch

Italienisch_RG_und_TFO.pdf

Katholische Religion

Katholische_Religion_RG_und_TFO.pdf

Mathematik

Mathematik_TFO.pdf

Naturwissenschaften

Naturwissenschaften_RG_Curriculum_und_Bewertungskriterien_TFO_RG.pdf

Physik

Physik_TFO.pdf

Planung und Bauwesen

Planung_und_Bauwesen_TFO.pdf

Recht und Wirtschaft

Recht_und_Wirtschaft_RG_und_TFO.pdf

Technologie und Projektierung elektrischer und elektronischer Systeme (TPS)

TPS_TFO-1.pdf

Technologie und technisches Zeichnen

Technologie_und_technisches_Zeichnen_TFO.pdf

Vermessung

Vermessung_TFO-1.pdf

Stand: 16. September 2024

A.2.3 Bewertungskriterien

A.2.3.1 Allgemeine Bewertungskriterien

Die Bewertung ist ein Teil des Lernens und bringt zum Ausdruck, in welchem Ausmaß die einzelnen Schüler/innen die Lernziele und Leistungsanforderungen sowie die erforderlichen Kompetenzen erreicht bzw. erfüllt haben. Jede Note soll als Orientierungshilfe für den eigenen Lernfortschritt und zur Selbsteinschätzung dienen und den Lernerfolg steigern sowie die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung fördern. Die einzelne Bewertung ist ein pädagogisches Fachurteil der Lehrperson und entspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Vom Klassenrat koordinierte Differenzierung und Individualisierung werden bei der Bewertung berücksichtigt.  

Leistungskontrollen und Leistungserhebungen

Die Bewertung ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Beobachtungsprozesses, in welchem die Lehrpersonen die Lernfortschritte, Lernergebnisse und Leistungen feststellen. Der Südtiroler Landtag hat mit dem Landesgesetz vom 29. Juni 2023 bestimmt, dass ab dem 1. September 2023 die Bewertung der Schülerinnen und Schüler an den Mittel- und Oberschulen des Landes auf der Grundlage einer Notenskala von 4 bis 10 erfolgt. Aus pädagogischen Gründen wird die Note 4 nur vergeben, wenn die fachlichen Grundkenntnisse sowie die kognitiven und pragmativen Leistungen gänzlich fehlen. Jede Fachnote bedarf einer Bewertungsgrundlage. Bei Leistungserhebungen werden Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt worden sind, geprüft und bewertet; Art und Form der Prüfung müssen vorher bekannt sein. Eine Prüfung darf niemals Strafcharakter besitzen. In Fächern, in denen mündliche Noten vorgesehen sind, muss eine angemessene Anzahl von mündlichen Bewertungen vorliegen. Diese können durch schriftliche Kurztests ergänzt werden. Weitere spezifische Angaben zu Leistungskontrollen und Bewertungskriterien der einzelnen Fachgruppen bzw. Fachbereiche und Fächer sind in den Fachcurricula der Lehrpersonen angeführt.

Nicht erledigte Lernaufgaben im Unterricht oder zu Hause

Nicht erledigte Arbeiten innerhalb eines festgelegten Abgabetermins, nicht erledigte Lernarbeit in der Schule, während des Unterrichts oder zu Hause (so genannte Hausarbeiten) werden nicht erbrachten Leistungen gleichgestellt und folglich mit ‚ungenügend’ bewertet

Semesternoten, Dokumentation, Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote und des Wahlbereichs. Bewertung der einzelnen Fächer im ersten Bewertungsabschnitt

Die Bewertung aller Fächer am Ende des ersten Bewertungsabschnitts erfolgt gleich wie am Jahresende nur mit einer einzigen Ziffernnote.

Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote

Die Bewertungskriterien sowie Verfahrensregeln sind Teil der Projektplanung der fächerübergreifenden Lernangebote und werden in deren Beschreibung angeführt. Die Bewertung erfolgt nur am Schulende durch eine einzige Ziffernnote und wird im Bewertungsdokument (Zeugnis) angeführt.

Bewertung des Wahlangebots

Die Bewertungskriterien sowie Verfahrensregeln sind Teil der  Projektplanung des Walbereichs und werden in der entsprechenden Beschreibung angeführt. Die Beschreibung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sieht folgende Stufen vor:

  • erfolgreich teilgenommen / teilgenommen / nicht teilgenommen

  • Die Bewertung erfolgt nur am Schulende in beschreibender Form und wird im Zeugnis angeführt.

Differenzierung der Noten

  • Note 9 und 10: Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem Maße. Sie spiegelt deutliche Eigenständigkeit und die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung des Wissens, auch bei neuen Problemstellungen wider. Vernetztes und fächerübergreifendes Denken sind reichlich gegeben.

  • Note 8: Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen. Eigenständiges und vernetztes bzw. fächerübergreifendes Denken sind klar erkennbar.

  • Note 7: Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Ansätze von Eigenständigkeit sind vorhanden.

  • Note 6: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Großen und Ganzen aber noch den Anforderungen

  • Die Note 5 bedeutet „eindeutig ungenügend“. Sie bringt zum Ausdruck, dass dem Schüler wichtige Grundkenntnisse fehlen, dass ihm jedoch bei entsprechender Bemühung zugemutet werden kann, die bestehenden Mängel in absehbarer Zeit zu beheben

  • Die Note 4 bedeutet „schwerwiegend ungenügend“. Sie bringt zum Ausdruck, dass dem Schüler wesentliche Grundlagen des Faches fehlen, ohne die ein erfolgreiches Weiterlernen in Frage gestellt wird.

Transparenz

Jede Benotung, Bewertung und Beobachtung wird im digitalen Lehrerregister eingetragen. Schüler/innen sowie Eltern haben die Möglichkeit, jederzeit ihre eigenen Einträge einzusehen. Die Lehrpersonen erläutern zu Schulbeginn, nach welchen Kriterien und Gesichtspunkten sie die Leistungen und das Arbeitsverhalten bewerten. Im Dreijahresplan sowie in den Curricula sind die Bewertungskriterien angeführt. Es muss klar sein, ob bzw. wann eine Maßnahme der Lehrperson eine Bewertung darstellt, also den Rang einer Prüfung hat.

Kriterien für die Vergabe einer Mitarbeitsnote

Beobachtungen zur Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler können im digitalen Register im Feld „Beobachtungen“ eingetragen werden. Grundlage dafür ist die Ordinanza Ministeriale (OM) vom 21. Mai 2001, Nr. 90.

Beobachtungselemente sind:

Der Schüler bzw. die Schülerin

  • arbeitet im Unterricht aktiv mit und zeigt Eigeninitiative
  • führt die Arbeitsmaterialien regelmäßig mit
  • bemüht sich um saubere Mitschrift und ordentlich geführte Lernunterlagen
  • führt Arbeitsaufträge gewissenhaft aus
  • gibt Hausarbeiten pünktlich und gut erledigt ab
  • ist bereit, Lerninhalte außerschulisch zu vertiefen

Definition der Mitarbeitsnote

Zutreffende Kriterien werden

  • in hohem Maße erfüllt
  • fast alle erfüllt
  • mit wenigen Ausnahmen erfüllt
  • teilweise erfüllt
  • in geringem Maße erfüllt
  • nicht erfüllt

Mitteilungen an die Familien

Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über Ergebnisse und die angebotenen Aufholmaßnahmen informiert, falls Schüler negative Bewertungen in einem oder mehreren Fächern aufweisen.
Die Schüler/innen müssen die Aufholmaßnahmen in Anspruch nehmen, außer sie werden von den Erziehungsberechtigten von der Verpflichtung entbunden.
Für die Teilnahme an Aufholkursen im Sommer ist allerdings eine Anmeldung erforderlich.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden regelmäßig über den Leistungsstand und die vorhandenen Lernlücken informiert: im Rahmen der Elternsprechtage, über das digitale Register sowie auf Wunsch durch Mitteilungen über das Sekretariat. (Anmeldebogen)
Anfang Mai werden die Eltern informiert, falls die Versetzung von Schülerinnen und Schülern gefährdet ist.

Gesamtbewertung

Die Endbewertung setzt sich aus den Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen laut Schulcurriculum zusammen. In die Bewertung kann auch eine Beobachtung der Mitarbeitsnote einfließen. Bei der Zuweisung der Noten im 2. Semester werden auch die Ergebnisse des 1. Semesters berücksichtigt, um dem Lernfortschritt und der Entwicklung möglichst gerecht zu werden. Die Semester- und Schlussbewertungen für die einzelnen Schüler/innen werden von der zuständigen Lehrperson auf der Grundlage der in ihrem persönlichen Register vermerkten Noten vorgeschlagen. Der Vorschlag, der auf einer angemessenen Anzahl von Einzelbewertungen beruht, wird vom Klassenrat überprüft und durch Beschluss zugewiesen. Jede negative Schlussbewertung wird von der zuständigen Lehrperson schriftlich begründet. Die Begründung wird dem Klassenrat auch in digitaler Form vorgelegt und ist Teil des Konferenzprotokolls.

Kriterien für die Versetzung

Allgemeine Kriterien zur Gültigkeit des Schuljahres

Laut den gesetzlichen Bestimmungen, Beschluss der Landesregierung 1020 vom 4. Juli 2011, ist das Schuljahr gültig, falls die betreffende Person mindestens 75 % im Unterricht anwesend war. Falls sie weniger als 75 % im Unterricht anwesend war und die Abwesenheiten aufgrund schwerwiegender und dokumentierter gesundheitlicher Probleme bzw. aufgrund eines Unfalls oder wegen Teilnahme an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen verursacht wurde, die erzielten Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen aber in allen Fächern aufgrund einer angemessenen Anzahl an fundierten Bewertungselementen bewertet werden können, kann der Klassenrat das Schuljahr für gültig erklären und bewerten. Im Falle eines Übertritts aus einer anderen Schule oder einer verspäteten Einschreibung in die Schule aufgrund von Migration zählen die Abwesenheiten ab Beginn des Unterrichtsbesuchs. Sofern die Herkunftsschule Angaben zu den Abwesenheiten mitteilt, werden diese berücksichtigt.

Versetzung

Bewertung von mindestens sechs Zehnteln

  • in allen Fächern und
  • im Verhalten.

Nicht versetzungsrelevant sind die Bewertungen

  • der fächerübergreifenden Lernangebote
  • im Wahlbereich
  • im Fach Katholische Religion.

Diese Bewertungen werden als Teil des gesamten Lernfortschrittes bei der Schlussbewertungskonferenz mit berücksichtigt und gelten ab der 3. Klasse als zusätzliche Elemente bei der Zuweisung des Schulguthabens.

Falls Schüler/innen bei der Schlussbewertung Lernrückstände aufweisen, die das erfolgreiche Absolvieren der nächsthöheren Klasse oder der staatlichen Abschlussprüfung nicht in Frage stellen, kann der Klassenrat eine positive Bewertung in allen Fächern zuweisen, dies vor allem innerhalb eines Bienniums.

Wenn Schüler/innen schwerwiegende Lücken und gravierende Mängel in einem oder mehreren Fächern aufweisen, findet in der Regel keine Versetzung in die nächste Klasse statt. Wenn bei der Schlussbewertung in einem oder mehreren Fächern ungenügende Leistungen aufscheinen, kann der Klassenrat den Beschluss über die Versetzung aufschieben, wenn er unter Berücksichtigung besonderer Umstände
 - längere Krankheit, zufrieden stellender Notendurchschnitt in den übrigen Fächern, positive Einstellung zur Schule, Einsatzbereitschaft - der Auffassung ist, dass die betreffenden Schüler/innen aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrer Arbeitshaltung imstande sein werden, in den von der Schule angebotenen Aufholmaßnahmen oder in selbst organisiertem Studium die Lernlücken in den betreffenden Fächern zu beheben. Der Klassenrat entscheidet bis 31. August, ob der Schüler/die Schülerin in die nächste Klasse versetzt oder nicht versetzt wird. Bei der Aufholprüfung werden neben dem erzielten Ergebnis auch der Grad der Vorbereitung, der Besuch und die Bewertungsergebnisse von Aufholkursen sowie der Lernfortschritt in die Bewertung einbezogen.

Eine Nicht-Versetzung im Zuge einer oder mehrerer negativ bewerteter Aufholprüfungen im August ist möglich, sofern der Schüler oder die Schülerin in einem Fach oder in mehreren Fächern mit Lernlücken keine Vorbereitung und somit keine Lernfortschritte aufweist.

Nicht klassifiziert

Konnten aufgrund häufiger Absenzen oder aufgrund der Leistungsverweigerung keine angemessene Anzahl von Bewertungen erreicht werden, so findet im entsprechenden keine Klassifizierung statt. Dies bedeutet, dass die betroffene Person nachträglich Zusatzprüfungen ablegen oder das Schuljahr wiederholen muss. Lehrpersonen, die bei den Bewertungskonferenzen keine Klassifizierung geben können, begründen dies schriftlich.

Aufholen und Überprüfung von Lernlücken (laut MD Nr. 80 vom 3. Oktober 2007)

Nach dem 1. Semester

Die Lerninhalte bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu überprüfen sind, sowie die Art der Überprüfung werden von den Fachlehrpersonen festgelegt. Die Eltern werden darüber und über die von der Schule beschlossenen Maßnahmen informiert.

Aufholmaßnahmen werden im Regelunterricht durch Differenzierung, individuelle Betreuung und Lernwerkstätten gesetzt. Falls die Bildungslücken nur auf mangelndem Einsatz beruhen, sind die Schüler/innen verpflichtet, diese unter Anleitung der Fachlehrperson eigenständig zu beheben. Daneben werden strukturierte Aufhol- und Stützmaßnahmen in der Regel im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im sprachlich-humanwissenschaftlichen Bereich angeboten. Die Dauer der jeweiligen Maßnahme wird vom Umfang der aufzuholenden Lernlücken bestimmt. In diesem Rahmen können auch erweiterte Lernformen, E-Learning und Arbeit in Labors in das Angebot aufgenommen oder im Netzwerk mit anderen Schulen und/oder mit externen Experten Angebote erstellt werden. Der Klassenrat bestimmt, wer diese Angebote nutzen muss. Von dieser Verpflichtung kann man nur durch eine schriftliche Verzichtserklärung der Eltern befreit werden. Die Aufhol- und Stützmaßnahmen finden in der Regel im Februar und März statt und können auch klassenübergreifend angeboten werden. Die Überprüfung der Lernlücken im ersten Bewertungsabschnitt findet spätestens innerhalb April statt.

Nach dem 2. Semester

Nach Schulende werden Aufhol- und Stützmaßnahmen in der Regel im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im sprachlich-humanwissenschaftlichen Bereich angeboten. Die Dauer der jeweiligen Maßnahme wird von der Schulleitung in Absprache mit den Fachgruppen festgelegt und kann auch Klassen übergreifend durchgeführt werden. In der Regel sind dafür 10 bis 15 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Die Lerninhalte bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten, die aufzuholen sind, sowie die Art der Aufholprüfung werden von den Fachlehrpersonen festgelegt. Die Eltern werden darüber und über die von der Schule beschlossenen Maßnahmen informiert. Für die Teilnahme an den „Sommeraufholkursen“ ist allerdings eine Anmeldung von Seiten der Eltern erforderlich. Am Ende der Aufholkurse können Leistungserhebungen erfolgen. Diese werden wie auch die Mitarbeit und der Lerneinsatz bei der Bewertungskonferenz berücksichtigt. Die Überprüfung der Lernlücken in Folge des aufgeschobenen Beschlusses zur Versetzung und die Abschlusskonferenzen finden innerhalb 31. August statt. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Eltern mitgeteilt.

Für die Organisation der Kurse sorgt die Schulleitung nach Rücksprache mit den Fachgruppen und im Rahmen der Ressourcen.

Bewertung der Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Individuellen Bildungsplans (IBP). Im Protokoll der Bewertungskonferenz wird darauf verwiesen bzw. angegeben, in welchen Fächern besondere Unterrichtsmaßnahmen oder Bewertungskriterien angewandt und welche Fördermaßnahmen durchgeführt wurden. Bei den Leistungserhebungen haben die Schüler/innen Anrecht auf geeignete Unterstützung und auf die notwendigen Hilfsmittel laut IBP. Im Zeugnis scheint kein Hinweis auf besondere Unterrichtsmaßnahmen oder differenzierte Bewertungskriterien auf.

Bewertung der Schüler/innen mit Migrationshintergrund

Die Bewertung erfolgt laut Individuellen Bildungsplan (IBP), der vom Klassenrat angefertigt wurde. Bei denjenigen, die Kurse zum Erlernen der Unterrichtssprache besuchen, berücksichtigt der Klassenrat die von den Lehrpersonen dieser Kurse übermittelten Beobachtungen.  Der Klassenrat hält sich bei der Bewertung und Versetzung von Personen mit Migrationshintergrund an die rechtlichen Grundlagen für Schüler/innen mit Migrationshintergrund.

Kriterien für die Dokumentation und Bewertung des Verhaltens

Das Verhalten der Schüler/innen richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Verfassung, der einschlägigen Gesetze, insbesondere der Schülercharta sowie der internen Schulordnung und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bewertet, insbesondere des Gesetzes 169/2008 und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Beschluss der Landesregierung Nr.156 vom 26.01.2009, DM N°5/2009 vom 16.01.2009). Für die 1.-4. Klassen finden die Kriterien laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1020 vom 04. Juli 2011 Anwendung. Berücksichtigt wird auch das Verhalten bei schulbegleitenden Veranstaltungen. Die Bewertung erfolgt im digitalen Register mit 1 bis 5 Sternchen, die den Noten 5 bis 10 entsprechen.

Bei der Bewertung des Verhaltens werden folgende Punkte berücksichtigt

  • Sozialverhalten: Höflichkeit, Rücksicht, Respekt, Hilfsbereitschaft
  • Einsatz für die Klassen- und Schulgemeinschaft
  • Einsatz für das eigene Lernen, Mitarbeit, Interesse
  • häufige Verspätungen, unentschuldigte Absenzen
  • Weitere Verstöße gegen die Regeln (Eintragungen oder andere Disziplinarmaßnahmen bei groben Regelverstößen)

Die Verhaltensnoten sind in der Regel entsprechend den folgenden Beschreibungen zu geben:

  • Verhaltensnote 10: vorbildhaftes, nachahmenswertes Verhalten bei aktiver und interessierter Mitarbeit;
  • Verhaltensnote 9: sehr gutes, korrektes Verhalten bei interessierter Mitarbeit;
  • Verhaltensnote 8: ein gutes Verhalten im Allgemeinen (nicht schwerwiegende Regelverstöße können durch positive Elemente ausgeglichen werden);
  • Verhaltensnote 7: im Allgemeinen zufriedenstellendes, wenn auch mehrfach unangemessenes Verhalten oder bei Eintragungen, ungerechtfertigten Verspätungen oder unentschuldigten Absenzen;
  • Verhaltensnote 6: im Allgemeinen noch genügendes Betragen, wenn auch oft nicht angemessen bei häufigen Regelverstößen, ungerechtfertigten Verspätungen oder unentschuldigten Absenzen;
  • Verhaltensnote 5: untragbares Verhalten bei äußerst groben Regelverstößen, die auch zu einem längeren Ausschluss aus der Schule führen;

Berücksichtigt wird auch eine eventuelle Besserung des Verhaltens. Bei Eintragungen und Disziplinarmaßnahmen wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten gelegt. Unbegründete Terminüberschreitungen werden bei der Bewertung des Verhaltens und Zuweisung des Schulguthabens berücksichtigt.

Eine negative Verhaltensnote (5) hat automatisch eine Nicht-Versetzung zur Folge. Negative Verhaltensnoten werden nur bei äußerst groben und dokumentierten Regelverstößen, die auch einen längeren Ausschluss von der Schule bewirken, vergeben.

Vergabeablauf

Die Lehrpersonen dokumentieren allfällige Beobachtungen bezüglich des Verhaltens der Schüler/innen im digitalen Register. Sie bewerten das Verhalten mindestens einmal im Semester, spätestens am Ende des Semesters vor den Notenkonferenzen:
***** (fünf Sterne) entsprechen der obigen Beschreibung für 10
****  (vier Sterne) entsprechen der obigen Beschreibung für 9
***   (drei Sterne) entsprechen den obigen Beschreibungen für 8 und 9
**    (zwei Sterne) entsprechen der obigen Beschreibung für 7
*      (ein Stern) entspricht den obigen Beschreibungen für 5 und 6

Der Klassenvorstand schlägt aufgrund des Durchschnitts der Einträge der Lehrpersonen und unter Berücksichtigung des Gesamtbildes eine Bewertung des Verhaltens bei der Bewertungskonferenz vor:

"Sternchenschnitt" ≥ 4,25 ≥ 3,5 ≥ 2,75 ≥ 2 < 2
Notenvorschlag 10 9 8 7 6

Die Bewertung des Verhaltens zählt zum Notendurchschnitt bei der Bestimmung des Schulguthabens und für andere vom Gesetz oder vom Dreijahresplan vorgesehene Zwecke.

Die Ausgangsnote kann durch den Klassenrat unter Berücksichtigung folgender Aspekte abgeändert werden:

Anhebung:

  • besonders vorbildliches Verhalten oder Einsatz mit positiver Wirkung oder Ausstrahlung für die Klassen- oder Schulgemeinschaft;

  • ​Beständigkeit im Schulbesuch (fast keine Abwesenheiten)

  • Einhaltung der Schulordnung (keine Eintragungen, keine unentschuldigten Abwesenheiten und Verspätungen);

Abstufung:

  • (schwerwiegende) Eintragung;

  • mehrere unentschuldigte Absenzen oder viele Verspätungen.

Stand: 23. Oktober 2024

A.2.3.2 Bildungsguthaben ("crediti formativi")

Folgende Tätigkeiten werden als Bildungsguthaben ("crediti formativi") anerkannt; dabei müssen die Tätigkeiten im Zeitraum von Juni des vorhergehenden Jahres bis Mai des laufenden Jahres durchgeführt worden sein.

Art der Tätigkeit

Anforderung

Bestätigungen

Kurse (Sprachen oder Anderes) an öffentlich anerkannten Institutionen

 

Kursbestätigung

sportliche Leistungen

Platzierungen bei Landes-, Regional- oder Italienmeisterschaften

Bestätigung oder Diplom

Mitglied im Vorstand oder Inhaber/ in einer aktiven Rolle eines Vereins (Kassier/in, Gruppenleiter/in, Trainer/in, musikalische/r Leiter/in, … )

 

Bestätigung

künstlerische Leistung, Sommerakademie, Musikkurse, Konservatorium oder Ähnliches

 

Bestätigung oder Teilnahmeerklärung

Berufserfahrung mit Bezug auf unseren Schultyp

1 Monat

Bestätigung des Arbeitgebers mit genauer Angabe der Tätigkeit

Chemie-, Sprachen-, Mathematik-Olympiade oder vergleichbare Wettbewerbe

 

Bestätigung

Zweisprachigkeitsprüfung B oder A, CAE, FCE  internationale Zertifikate Englisch, ECDL-Computer-Führerschein (gilt auch rückwirkend)

 

Bestätigung

regelmäßige Mitarbeit als freiwillige Helfer/innen bei Sozialdiensten

 

Bestätigung

Bestätigungen können bis Ende Mai des laufenden Schuljahres bei den Klassenvorständen eingereicht werden.

A.2.3.3 Schulguthaben

Notendurchschnitt 3.Klasse  4. Klasse 5. Klasse
M < 6 - - 7 - 8
M=6 7 - 8 8 - 9  9 - 10
6 < M <= 7 8 - 9 9 - 10 10 - 11
7 < M <= 8  9 - 10 10 - 11 11 - 12
8 < M <= 9  11 12 13 - 14
9 < M <= 10 12 13

15

Für die Berechnung zählen:

  • Notendurchschnitt
  • Schulinterne Aspekte:  ± 0,1 für jeden begründeten Aspekt, darunter:
    • besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft,
    • Arbeitshaltung oder Schulbesuch
    • Teilnahme an Zusatzangeboten
    • regelmäßige Mitarbeit bei Schülerhilfe, Webseite Schule, andere für die Schule wichtige Tätigkeiten (mindestens 10 Stunden, Bestätigung)
  • Bildungsguthaben: +0,1 für jede anrechenbare Tätigkeit

Der Notendurchschnitt gibt die Bandbreite vor und darf keinesfalls über- oder unterschritten werden. Zum Notendurchschnitt werden für jeden anrechenbaren schulinternen Aspekt oder jedes anrechenbare Bildungsguthaben jeweils 0,1 Punkte dazu- oder abgezählt.

Ergibt die Summe von Notendurchschnitt und anrechenbaren Aspekten sowie Bildungsguthaben eine Nachkommastelle > 0,5, wird die obere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.

Mit Notendurchschnitt > 8 wird in der 3. und 4. Klassen die obere Punktezahl zugewiesen.

Mit Notendurchschnitt > 9 wird in der 5. Klasse die obere Punktezahl zugewiesen.

Den Schülerinnen und Schülern mit Aufholprüfung wird bei der Versetzung in die nächste Klasse in der Regel die niedrigere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.

Stand: 14. Oktober 2024

 

 

A.2.3.4 Gesellschaftliche Bildung

Die staatlichen Bestimmungen (Gesetz vom 20.08.2019, Nr. 92 "Introduzione del' insegnamento scolastico dell' educazione civica" und die entsprechenden Rahmenrichtlinien laut Ministerialdekret vom 22.06.2020, Nr. 35) sehen die Einführung des fächerübergreifenden Lernbereichs (FÜLB) Gesellschaftliche Bildung und auch dessen Bewertung beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 vor.

Nach den neuen Rahmenrichtlinien laut Beschluss der Landesregierung Nr. 244 vom 07.04.2020 gilt, dass die bisherigen „Übergreifenden Kompetenzen“ und der Bereich „Schule Arbeitswelt“ folgendermaßen eingeteilt wird:

  • Bildungswege „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ (ehemals „Schule Arbeitswelt“);
  • Gesellschaftliche Bildung mit den acht Bereichen Persönlichkeit und Soziales, Kulturbewusstsein, Politik und Recht, Wirtschaft und Finanzen, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Mobilität und Digitalisierung.

Die bisher geltenden Übergreifenden Kompetenzen sind gestrichen bzw. inhaltlich in den fächerübergreifenden Lernbereich integriert und damit nicht mehr Gegenstand der Bewertung. Der entsprechende Passus in den Bewertungskriterien der Schule wird daher widerrufen.

Bewertung des FÜLB Gesellschaftliche Bildung am Realgymnasium und der Technologischen Fachoberschule Meran

Umsetzung und Bewertung des FÜLB Gesellschaftliche Bildung erfolgen in gemeinsamer Verantwortung des Klassenrates. Für jeden Bereich werden Bildungstätigkeiten im Ausmaß von mindestens 34 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr durchgeführt.

Die Bewertung des FÜLB Gesellschaftliche Bildung erfolgt von der 1. bis 5. Klasse mit einer Ziffernote; sie wird im Bewertungsdokument angeführt, ist versetzungsrelevant, zählt zur Berechnung des Notendurchschnitts und somit zur Berechnung des Schulguthabens.

Im Curriculum für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung ist für jede Klassenstufe festgelegt, wie die vorgesehenen Kompetenzen erreicht werden und welche Fächer dem Klassenrat den Bewertungsvorschlag unterbreiten.

Die Bewertungselemente für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung können sowohl eigens erhoben als auch Bewertungselementen des Faches entnommen werden.

Die Dokumentation der Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten, der behandelten Themen/Inhalte, des zeitlichen Ausmaßes sowie der Bewertung erfolgen im Register der zuständigen Lehrpersonen.

Die Erhebung von Bewertungselementen für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung und die entsprechenden Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld transparent gemacht.

Bei der Vergabe der einzigen Note für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung achten die zuständigen Lehrpersonen darauf, dass diese Noten zeitlich über das gesamte Schuljahr verteilt sind. Bei der Bewertungskonferenz am Jahresende wird, ausgehend von den vergebenen einzelnen Noten, die Bewertung für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung vom Klassenrat vergeben.

Der Klassenrat kann den Notenvorschlag anpassen, indem er die gelebte Praxis an der Schule (GPS), unter besonderer Berücksichtigung folgender, im Curriculum
ausgewiesenen Kompetenzen, mit einbezieht:

  • Der Schüler/Die Schülerin zeichnet sich durch großes Verantwortungsbewusstsein für sich und andere aus. (Bereich Persönlichkeit und Soziales)
  • Der Schüler/Die Schülerin zeichnet sich durch konstruktive Kommunikation und gute Interaktion in Gruppen und Teams aus. (Bereich Persönlichkeit und Soziales)
  • Der Schüler/Die Schülerin zeigt Empathie, ist flexibel und teamfähig. (Bereich Persönlichkeit und Soziales)
  • Der Schüler/die Schülerin zeigt solidarisches Verhalten, begegnet anderen respektvoll, offen und sensibel, vor allem wenn es um Formen der Ausgrenzung geht. (Bereich Kulturbewusstsein)
  • Der Schüler/die Schülerin geht verantwortungsvoll mit geistigem und kulturellem Eigentum um, zeigt Respekt für Kultur- und Gemeingüter (z.B. in der Schule) (Bereich Kulturbewusstsein)
  • Der Schüler/die Schülerin zeigt besonderes Interesse für gesellschaftliche Problematiken, verfolgt aufmerksam das politische und gesellschaftliche Leben. (Bereich Politik und Recht)
  • Der Schüler/die Schülerin entwickelt eine verantwortliche Haltung gegenüber Natur und Umwelt, bezeugt verantwortungsvolles Konsumverhalten und einen gesunden Lebensstil. (Bereich Nachhaltigkeit und Bereich Gesundheit)
  • Der Schüler/die Schülerin übernimmt Verantwortung für die körperliche und seelische Gesundheit und weiß um die Bedeutung eines gesunden Lebensstils (Bereich Gesundheit)
  • Der Schüler/die Schülerin verhält sich als Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst und kennt Gefahren, welche die Verkehrssicherheit beeinflussen. (Bereich Mobilität)
  • Der Schüler/die Schülerin ist sich bewusst, dass sich digitale Technologien auf das psychosoziale Wohlbefinden und die soziale Einbindung auswirken können und richtet das Verhalten danach aus. (Bereich Digitalisierung)

Wird in die vom Klassenrat beschlossene Note die gelebte Praxis an der Schule besonders berücksichtigt, so müssen die Gründe dafür anhand der vorgegebenen Faktoren im Protokoll angegeben werden.

Bei einer insgesamt negativen Bewertung in Gesellschaftlicher Bildung am Ende des Schuljahres sind die Lücken in den negativ bewerteten (Teil-)Fächern durch Nachprüfungen Ende August aufzuholen.

Stand: 23. Oktober 2024