Das Leitbild der Schule und der Qualitätsrahmen ‚Die gute Schule in Südtirol’ gelten als Bezugspunkte für das Qualitätsmanagement am RG und an der TFO Meran. Leitsatz der Schule: Wissen schafft Weltbezug - Gemeinschaft braucht Sprache - Praxis beweist Theorie
Das Qualitätsmanagement erfolgt im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1598 vom 29.10.2012 und dient ausschließlich der Qualitätssicherung, der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Externe und Interne Evaluationsmaßnahmen finden im Rahmen von Evaluationszirkeln statt, sind transparent und binden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein.
Die Ziele sind immer konkret und erlauben Maßnahmen, die klar formuliert werden.
Schüler/innen nehmen an Evaluationsmaßnahmen teil und erkennen, dass diese die Qualität des schulischen Handelns steigern. Zur Beratung können auch Gesprächsrunden zwischen Klassen stattfinden. Lehrpersonen sind aktive Player in den Evaluationsprozessen und erkennen deren Sinnhaftigkeit und positive Wirkung.
Unsere Bibliothek ist das Lese- und Informationszentrum der Schule.
Sie ist Leseinsel, Ort des selbständigen Lernens und Klassenraum für zeitgemäße Formen des Lernens und Arbeitens. Sie ist außerdem ein Ort der Kommunikation innerhalb der Schulgemeinschaft, Rahmen für Ausstellungen und Dokumentationsstelle für Arbeitsergebnisse. Die Bibliotheken des Realgymnasiums und der TFO sind in einer Einheit untergebracht und werden verwaltungstechnisch gemeinsam geleitet.
Das Bibliotheksteam besteht aus der hauptamtlichen Bibliothekarin, der Bibliotheksgehilfin, der Bibliotheksleitung der Schulbibliothek und den übrigen Mitgliedern des Bibliotheksrats (Direktor/in, Lehrpersonen und Schülervertreter/innen).
Schwerpunkte unseres Medienbestandes sind die Naturwissenschaften sowie die Technik. Beim Bestandsaufbau wird das mehrsprachige Lernen, ein Schwerpunkt der Schule, berücksichtigt.
Wichtige Ziele und Aufgaben der Bibliothek:
Die Schulgemeinschaft versteht die Schulbibliothek als multifunktionale Institution mit besonderer didaktischer Ausrichtung. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte:
Die didaktische Bedeutung der Schulbibliothek und die zu erwartenden zukünftigen Aufgaben (durch zunehmende Digitalisierung, technische Neuerungen) erfordern eine
ständige Weiterentwicklung und eine kontinuierliche Reflexion. Mittelfristig braucht es eine Klärung der derzeitigen multifunktionalen Nutzung der Bibliothek, da der Raum bereits für didaktische Zwecke nahezu voll ausgelastet ist und aufgrund von Platzproblemen im Schulgebäude vielfach anderweitig genutzt wird (s. Multifunktionsraum). Die Bibliothek sollte nur in Ausnahmen als Ausweichort für andere Zwecke zur Verfügung stehen. Ansonsten sollte sie ausschließlich für die im Leitbild beschriebenen Tätigkeiten genutzt werden.
Schulführungskraft
Als Schulführungskraft der gesamten Schule ist sie in den Gremien anwesend. Sie fördert im Rahmen ihrer Funktion als Schulleiter in besonderer Weise die didaktischen Anliegen der Bibliothek, organisiert und koordiniert den Tätigkeitsplan und die finanzielle Ausstattung. Ihre Präsenz in diesen Gremien ist Ausdruck der besonderen didaktischen Rolle der Schulbibliothek. Gemeinsam mit der Bibliotheksleitung repräsentiert sie die Schulbibliothek nach außen. In den letzten Jahren war die Schulführungskraft regelmäßig anwesend.
Bibliotheksleitung
Die Besetzung der Bibliotheksleitung erfolgt folgendermaßen: Die Schulführungskraft schlägt dem Lehrerkollegium eine Person vor, die bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen; nach erfolgter Bestätigung ernennt die Schulführungskraft diese Person für drei Jahre. Die Ausübung der Bibliotheksleitung ist an eine fachspezifische Ausbildung gebunden (z. B. Lehrgang Schulbibliotheken oder Äquivalentes). Sie wird als didaktische Tätigkeit anerkannt. Wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin, da viele Aufgaben auch im Berufsbild der Schulbibliothekarin angeführt sind (siehe dort).
Die Ausübung dieser Funktion umfasst folgende Tätigkeitsfelder:
Die Bibliotheksleitung ist Bindeglied zwischen Bibliothek, Direktion und Lehrerkollegium
Die Bibliotheksleitung repräsentiert die Schulbibliothek nach innen und nach außen und pflegt den erforderlichen Kontakt zu den Schulinstitutionen und zu den schulexternen Partner/innen.
Die Bibliotheksleitung organisiert gemeinsam mit der Bibliothekarin, mit interessierten Lehrpersonen bzw. Arbeitsgruppen sowie mit externen Institutionen (Bibliotheken der Meraner Oberschulen, Stadtbibliothek, Buchhandlungen…) lesefördernde Aktivitäten.
Die Bibliotheksleitung koordiniert bibliotheksdidaktische Tätigkeiten.
Die Bibliotheksleitung sorgt für die Einberufung einer angemessenen Anzahl von Bibliotheksratssitzungen, erstellt die Tagesordnung in Absprache mit dem Bibliotheksrat, ergänzt diese nach Notwendigkeit und übernimmt die Leitung der Sitzungen.
Die Bibliotheksleitung verantwortet in Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin am Beginn eines jeden Schuljahres die Erstellung eines Jahrestätigkeitsplanes. Am Ende des Jahres wird dieser unter ihrer Leitung evaluiert.
Die Bibliotheksleitung trägt, gemeinsam mit der Bibliothekarin, besondere Verantwortung für den Bestandsaufbau und für dessen Ausbau.
Die Bibliotheksleitung sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Bibliotheksbetriebes
Die Bibliotheksleitung dokumentiert in Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin die Aktivitäten der Bibliothek und erarbeitet die 1-2x jährlich erscheinenden „Biblionews“ in Zusammenarbeit mit interessierten Mitarbeitern (Lehrpersonen, Personal, Schüler/innen).
Bibliothekar/in (Berufsbild Dipl.-Bibl.)
Bestandsbezogene Aufgaben:
Benutzerbezogene Aufgaben: Sie
Organisations- und strukturbezogene Aufgaben: Sie
Spezifische Aufgaben in Schulbibliotheken: Sie
Bibliotheksrat
Der Bibliotheksrat besteht aus folgenden Mitgliedern: dem Direktor der Schule, dem Bibliotheksleiter, Vertreter/innen verschiedener Fachgruppen, der Bibliothekarin, weiteren Lehrpersonen sowie dem studentischen Bibliotheksrat oder dessen Vertreter/innen. Diese werden von dem Direktor dem Lehrerkollegium vorgeschlagen, das sie nach Bestätigung für drei Jahre ernennt. Der Bibliotheksrat ist das Gremium, welches vom Lehrerkollegium delegiert wird, das Bibliotheksgeschehen zu koordinieren und zu evaluieren. Der Bibliotheksrat übt eine Aufsichtsfunktion aus und ist Garant für Transparenz. Der Bibliotheksrat koordiniert den Bestandsaufbau aufgrund des Bestandskonzeptes, das die Schwerpunkte der Schule berücksichtigt. Er trifft sich regelmäßig, um über sämtliche Aktivitäten der Bibliothek ausreichend informiert zu sein; die Sitzungstermine werden am Beginn des Schuljahres oder bei Bedarf festgelegt. Die erste Sitzung soll dabei gleich zu Beginn des neuen Schuljahres stattfinden, weitere Sitzungen werden für die Erstellung des Tätigkeitsplans, für den Bestandsaufbau, für die Genehmigung und Koordinierung von Projekten und Aktivitäten einberufen. Projektarbeit wird auch durch eigene Arbeitsgruppen geleistet. Am Ende des Schuljahres hat eine Sitzung die Evaluation der abgewickelten Tätigkeiten und den Ausblick auf das nächste Schuljahr zum Inhalt. Die Evaluation wird ergänzt durch regelmäßige Erhebungen mittels Online-Umfragen (gesamte Dienstleistung der Bibliothek oder auch nur projektbezogen).
Studentischer Bibliotheksrat
Der studentische Bibliotheksrat ist ein freiwilliges Gremium bestehend aus Schüler/innen der Schule, die bereit sind, ergänzend in der Bibliothek mitzudenken und -arbeiten. Ihre Meinung wird bei allen wichtigen und Schüler/innen betreffenden Entscheidungen gehört und berücksichtigt. Sie können eigenständig Projekte im Rahmen der Medienkompetenz- und Lesekompetenzförderung umsetzen und werden dabei von den Schulgremien unterstützt, wobei nach Möglichkeit auch Mittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sind sie wichtige Ansprechpartner/innen für alle Schulbibliotheksprojekte. Ab der 3. Klasse kann die Arbeit bei besonderem bzw. kontinuierlichem Einsatz im Klassenrat mit einem Schulguthaben (Bonuspunkte Matura: „besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft“) honoriert werden.
Arbeitsgruppe Bibliotheksprojekte
Am Beginn jeden Schuljahres werden die schulinternen Arbeitsgruppen gebildet; es gibt je nach Jahrestätigkeit auch eine AG Bibliotheksprojekte. Hier können sich alle Lehrpersonen melden, die Interesse haben, bei einzelnen größeren oder kleineren Projekten der Bibliothek mitzuarbeiten oder die selbst Bibliotheksprojekte vorantreiben möchten. Die gesamte AG trifft sich so oft wie notwendig für die Umsetzung des Projektes oder der Projekte. Zu Schulbeginn erstellt sie ein Tätigkeitsprogramm mit den Vorhaben im laufenden Schuljahr und kümmert sich um die nötigen Ansuchen im Schulsekretariat. Einzelne Interessierte können kleine Untergruppen bilden, die die Vorhaben konkret umsetzen; die Untergruppen bestehen so lange, bis die Projekte abgeschlossen sind. Am Ende des Schuljahres erfolgt die Evaluation sowie Dokumentation und es werden eventuell Ideen für zukünftige Projekte gesammelt.
Arbeitsgruppe Bibliotheksbetreuer/innen
Jede Lehrperson kann im Rahmen ihrer Auffüllstunden Bibliotheksdienst leisten. Ausschlaggebend für die Einteilung des Bibliotheksdienstes sind die Bedürfnisse der Bibliothek. Am Beginn eines jeden Schuljahres wird ein Plan erstellt, der die zur Verfügung stehenden Zeiten enthält; jede Lehrperson kann sich dafür melden. Bei der Zuweisung gelten die Kriterien Ausbildung oder Spezialisierung im Bereich Bibliothek, Leseförderung u.Ä., Kontinuität, Anzahl der Auffüllstunden, Mitglied des Bibliotheksrates oder der AG Bibliotheksprojekte und v.a. Tätigkeiten im Rahmen des Bibliothekcurriculums. All diese Arbeiten/Stunden werden nach Möglichkeit als didaktische Tätigkeit gewertet. Das wird am Anfang des Schuljahres gemeinsam mit der Schulführung definiert.
Stand: 18. September 2023
Lehrausgänge: soweit vorhersehbar sollen die Lehrausgänge bereits in das Jahresprogramm der Fachlehrperson und in den Tätigkeitsplan der Schule aufgenommen werden. Im Ansuchen an den Direktor müssen die Art und das Programm der Veranstaltung, die didaktische Zielsetzung, die inhaltliche Vor- und Nachbereitung, die Begleitpersonen, die benützten Verkehrsmittel, genaue Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie die Kosten angeführt sein. Lehrausgänge dürfen die Unterrichtszeit in der Regel um nicht mehr als eine Stunde überschreiten. Die Bestimmungsorte liegen in der näheren Umgebung.
Lehrausflüge, Projekttage und Lehrfahrten sind von der Fachlehrperson beziehungsweise bei Fächer übergreifenden Initiativen von den beteiligten Lehrpersonen möglichst zu Jahresbeginn zu planen, damit sie vom Klassenrat und vom Lehrerkollegium genehmigt und in den Tätigkeitsplan aufgenommen werden können und damit ihre Finanzierung gesichert werden kann. Die Verantwortung für das didaktische Konzept und die Koordination übernimmt die zuständige Fachlehrperson. An der Organisation beteiligen sich auch andere Lehrpersonen bzw. Schüler/innen und Eltern.
Die Veranstaltungen sind Teil des Jahresprogramms; die Planung erfolgt außer in begründeten Fällen vor Abgabe des Jahresprogramms. Herbstveranstaltungen sollten bereits im vorhergehenden Schuljahr geplant und mit den Eltern besprochen werden. Lehrausflüge dauern in der Regel nicht mehr als zwölf Stunden. Mehrtägige Veranstaltungen finden im europäischen Raum statt.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden über die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Verweigern die Eltern die Zustimmung zur Teilnahme, teilen sie diese Entscheidung der Schule mit.
Veranstaltungen, die größere Kosten verursachen, sind schon im Vorfeld der Entscheidungen mit den Eltern zu besprechen. Dadurch gewinnen die Eltern Einblick in das Ziel und die verantwortungsvolle Planung des Unternehmens und können bei der Finanzierung mitentscheiden.
Die zuständigen Fachlehrpersonen und Elternvertreter/innen sowie die Klassengemeinschaft sollen bei kostenintensiven Projekten die Einwände Einzelner berücksichtigen und eine entsprechende Entscheidung treffen.
Die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen sind integrierender Bestandteil des Tätigkeitsprogramms. Die Teilnahme ist für alle Schüler/innen verpflichtend. Eine Befreiung wird vom Direktor nur in begründeten Fällen nach Absprache mit den Eltern erteilt. Nicht teilnehmende Schüler/innen werden einer anderen Klasse zugeteilt. Die zuständige Fachlehrperson nimmt in Absprache mit dem Direktor die Zuteilung vor und informiert den betreffenden Klassenrat.
Lehrausgänge werden von der Fachlehrperson begleitet. Lehrausflüge und andere unterrichtsbegleitende Veranstaltungen finden unter der Aufsicht von zwei Begleitpersonen statt. Sind zwei Klassen gemeinsam unterwegs, genügen u.U. auch drei Lehrpersonen, bei drei Klassen vier Lehrpersonen. Projekte und Lehrfahrten werden von den betreffenden Fachlehrlehrpersonen begleitet. In Sonderfällen kann die Begleitung von der Fachlehrperson eines anderen Klassenzuges übernommen werden, sofern sie mit den didaktischen und organisatorischen Anforderungen vertraut ist. Für alle Lehrfahrten muss eine Ersatzlehrkraft zur Verfügung stehen, die bei plötzlicher Absage einer Begleitperson problemlos einspringen kann. Diese Lehrkraft wird von vorne herein bei der Planung des Projekts mit einbezogen.
Die Kosten für die Schüler/innen gehen zu Lasten der Familien. Für Bedürftige und Notfälle gibt es einen Sonderfond der Schule. Die Unkostenbeiträge werden durch die Klassensprecher/innen im Schulsekretariat eingezahlt. Bei kostenaufwändigeren Veranstaltungen werden sie von den Eltern über ihre Bank auf das Schulkonto überwiesen. Jahreshöchstbetrag 300 € im Biennium, 700 € im Triennum. Zur Deckung der Reisekosten können die Klassen nach Absprache im Schülerrat und im Einvernehmen mit dem Direktionsrat schulinterne Aktionen veranstalten (Brotverkauf, Weihnachtsmarkt u.A.).
Die Anzahl und Dauer der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen werden jedes Jahr aufgrund der geltenden Kriterien und Verfügbarkeit des Außendienstkontingentes jedes Jahr neu festgelegt. Als Auswahlkriterium gelten neben den Kosten primär die Zielsetzung und somit der Wert einer Veranstaltung.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Reiseunternehmen durchgeführt. Fahrräder können verwendet werden, wobei die Eltern die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des Fahrrads (Bremsen, Licht) und die angemessene Ausrüstung (Helm) übernehmen. Klettern, Schwimmen und Bootfahren sind nur dann gestattet, wenn diese Tätigkeiten neben den Begleitpersonen von einer angemessenen Zahl spezifisch ausgebildeter Fachleute überwacht werden.
Die physische Zumutbarkeit für alle Beteiligten ist zu berücksichtigen. Um die Aufnahmefähigkeit während der Veranstaltungen zu gewährleisten und Ruhestörungen zu vermeiden, ist bei mehrtägigen Lehrfahrten ausreichend Nachtruhe vorzusehen. Die Informationen an die Erziehungsberechtigten muss so umfassend wie möglich sein.
Der Start kann an einem anderen Ort als der Schule festgelegt werden. Die Genehmigung zum Ein oder Aussteigen auf der Fahrt oder um Entlassung am Zielort erteilen die Begleitpersonen, wenn der Wohnort der Schüler/innen an der Fahrtstrecke liegt und die schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt. Wenn möglich, sollten vornehmlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
Der erweiterte Freiraum bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bedeutet für die einzelnen Schüler/innen auch größere Eigenverantwortung sich selbst und der Gemeinschaft gegenüber. Die Klassen und ihre Begleitpersonen vereinbaren im Vorfeld klare Verhaltensregeln und besprechen die Konsequenzen für den Fall, dass Abmachungen nicht eingehalten werden.
Stand: 18. September 2023
Die schulinterne Fortbildung SCHILF der Schuldirektion RG-TFO Meran orientiert sich im Wesentlichen am neuen Fortbildungskonzept der an der Pädagogischen Abteilung (PA) angesiedelten Arbeitsgruppe. Dieses Konzept findet mit Beginn des Schuljahres 2013/14 landesweit Umsetzung.
Die schulinterne Fortbildung versteht sich als Fortbildung einer bestimmten Lerngemeinschaft von Lehrpersonen. Wie groß die Lerngemeinschaft ist (gesamtes Kollegium, vollständiger Klassenrat, eine bestimmte Fachgruppe usw.), wird bei der Planung festgelegt.
Inhaltliche Schwerpunkte und Veranstaltungsformen der schulinternen Fortbildung sind:
Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 nimmt neben der schulinternen Fortbildung der im vorhergehenden Jahr gegründete Fortbildungsverbund Burggrafenamt, dem auch unsere Schuldirektion angehört, seine Tätigkeit auf. Der Verbund bietet ein breites Programm von z.T. auch schulübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten an. Aus den Vorschlägen der beteiligten Schulen und Kindergärten wurde ein ungefähr fünfzig Veranstaltungen umfassendes Angebot erstellt. Die Bezirksfortbildung greift neben den eigenen Schwerpunktsetzungen Themen auf, die von den Schulen als vordergründig genannt werden und die auf Schulebene aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen (zu geringe Teilnehmerzahl, Austausch schaffen) nicht bewältigt werden können.
(Anmeldungen unter www.fortbildung-bga.it)
Stand: 18. September 2023
Die Klassenvorstände sind die ersten Ansprechpartner für Orientierung (u.a. „Orientierungstage 1. Klassen“) und Beratung, vor allem bei schulischen Fragen. Die Koordinatoren für die Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür, Schulvorstellungen bei den Mittelschulen) und Schule-Arbeitswelt planen das jährliche Programm: Organisation der Tätigkeiten im Bereich der Orientierung und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation nach außen und innen, Ansprechpartner für außerschulische Einrichtungen, Verbände und Betriebe sowie Schüler/innen, Hilfestellung bei Praktika auch im Rahmen der Vermeidung von Schulabbruch. Schüler/innen und Eltern kontaktieren die Lehrpersonen über das Schulbüro oder wenden sich direkt an die Lehrpersonen.
Für diesen Bereich gelten die hier angeführten Kriterien, für die einzelnen Fachrichtungen in Bezug auf die Zeit, Dauer, Bewertung, Dokumentation und Evaluation. Der gesetzliche Rahmen für die Tätigkeiten Schule-Arbeitswelt ist im Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 32/2017 angeführt (Gesetzesvertretendes Dekret vom 13.04.2017, Nr. 62; Landesgesetz 14/2016; Art. 7/bis, Landesgesetz 11/2010), währendem die Anpassung des Dreijahresplans im Sinne des Art. 4, Absatz 7 des LG 12/2000 erfolgt.
Die Zulassungsbestimmungen zur Staatlichen Abschlussprüfung sehen vor, dass die Schüler/innen 75% diese von der Schule vorgeschriebenen Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse ausgeführt haben bzw. bei dabei vorgesehenen Tätigkeiten anwesend waren. Diese Erfahrungen werden bei der Staatlichen Abschlussprüfung auch jeweils berücksichtigt.
Damit dies überprüft werden kann, führen die Schüler/innen ein Portfolio für die Auflistung der ausgeführten Tätigkeiten mit Datum und Dauer. Zusätzlich sammeln sie die dabei erstellten Unterlagen und Dokumente, die ihnen bei der Vorbereitung auf die Staatliche Abschlussprüfung nützlich sein können. Die Schule überprüft die Dokumentation und stellt Auszüge zu Anwesenheiten aus dem digitalen Register bereit.
Am Realgymnasium und der Technologischen Fachoberschule Meran sind folgende Tätigkeiten vorgesehen, um die Orientierung der Schüler/innen und die Eingliederung in die Berufswelt zu erleichtern:
Sommertätigkeiten in fachrichtungsspezifischen Bereichen nach folgenden Kriterien der Schule für die Anerkennung von außerschulischen Erfahrungen: Sommertätigkeiten in Berufsfeldern, die der besuchten Fachrichtung entsprechen, werden in einem Ausmaß von bis zu maximal 50 Stunden anerkannt. Die Vor- und Nachbearbeitung erfolgt mit den Tutoren der Schule. Die Dokumentation enthält Angaben zu Ort, Zeit und Art der ausgeführten Tätigkeiten und ist mit der Unterschrift einer verantwortlichen Person des Betriebs - ein entsprechendes Formular wird von der Schule zur Verfügung gestellt - versehen. Tätigkeiten im elterlichen Betrieb werden nicht anerkannt.
Schüler/innen im Zweitsprachjahr nehmen an den entsprechenden Tätigkeiten der Gastschule teil – dies ersetzt die für den Bereich Schule-Arbeitswelt vorgesehenen Tätigkeiten an der Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran. Für die Schüler/innen im Auslandsjahr gilt das Auslandsjahr als Tätigkeit im Bereich Schule-Arbeitswelt.
Die Schüler/innen müssen mindestens 75 % der insgesamt festgelegten Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse durchführen.
Die Schule unterstützt Schüler/innen, die ein Zweitsprach- bzw. Auslandsjahr machen möchten.
Die Science Night, bei der Referenten eingeladen werden, die über einen Schwerpunkt ihrer Forschung vortragen, wird jährlich veranstaltet. Folgende Regelungen sind dabei zu berücksichtigen:
Stand: 18. September 2023
Die Errichtung eines Zentrums für Information und Beratung (Abkürzung: ZIB/italienisch: CIC) wurde mit Staatsgesetz Nr. 162 vom 26.06.1990 an den Schulen verpflichtend eingeführt. Seine Aufgabe wird im Gesetz folgendermaßen beschrieben: Information der Schüler/innen zu erzieherischen, gesundheitsfördernden, rechtlichen Fragen sowie Angebote, die die Freizeit der Schüler/innen und die Stärkung der Gemeinschaft betreffen. Außerdem sollte das ZIB Beratung und Orientierung bei psychopädagogischen und sozialen Schwierigkeiten anbieten.
Mit Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 17.07.1997, Nr. 50 ist das ZIB als Informations- und Beratungszentrum verpflichtend auch an allen Oberschulen Südtirols einzurichten. Aus dem Rahmenkonzept zur Vorbeugung von Schulabbruch (Mitteilung des Schulamtes vom 12.11.2015) entwickelte sich das aktuelle Rahmenkonzept für das ZIB an den Schulen Südtirols.
Das ZIB richtet sich also in erster Linie an die Schüler/innen, kann aber auch die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Lehrpersonen als Zielgruppe in sein Angebot einbinden. Als niederschwellige Anlaufstelle leisten die ZIB-Mitarbeiter/innen in erster Linie Beratung und Information, können aber auch themenorientierte Aktivitäten und Projekte ausarbeiten.
Gesundheitsförderung, Soziales Lernen und Umweltbildung: Kommunikation, Förderung der Klassengemeinschaft, vor allem in den ersten Schulwochen, Schulung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher oder Organisation von Patenschaften und Initiativen, Mobbing-Prävention, Mediation, Umgang mit Genussmitteln, Sexualpädagogik…
Individuelle Gespräche und Lernberatung: pädagogische Beratung und Angebot von Sprechstunden zu persönlichen und schulischen Problemen; Analyse des Lernverhaltens, Lernstrategien, Lernpläne, Ziele, Motivation, Vermittlung und Einbeziehung von Fachdiensten, Zusammenarbeit mit dem PBZ, Begabungsförderung…
Inklusion/Integration/Migration: Vorträge und Informationen, Klärung von Fragen, interkulturelles Lernen, Mediation, interkulturelle Angebote, Erstellung des IBP, Zusammenarbeit mit den Familien, Förderung und Unterstützung
Orientierung: Pflege der Willkommenskultur, Initiativen für Neuankömmlinge an der Schule, Maßnahmen zur Schul-, Berufs- und Studienwahl, Neuorientierung, Informationen zum Auslands- und Zweitsprachenjahr
Medienbildung: Umgang mit alten und neuen Medien, Urheberrecht, Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Fake News…
Begegnung mit Behörden zu rechtlichen Fragen: Bürgerkunde, Verfassung, Demokratie, Werte, Rechte und Pflichten Jugendlicher
Schüler/innen helfen Schüler/innen: Unterstützung, Beratung, Aufgabenhilfe, Vorbereitung auf Tests und Schularbeiten, Nachhilfe
Care-Team: Krisenintervention, psychosoziale Betreuung, Vermittlung an die Fachstellen
ZIB-Mitarbeitende weisen entsprechende soziale Interessen und Kompetenzen auf (Lernberatungs-, Mediations-, Gesprächsführungskompetenz, ...). Die Bereitschaft, sich auf Beziehungsarbeit einzulassen, wird vorausgesetzt. Weiters sind Verschwiegenheit, Einfühlungsvermögen, Achtsamkeit Eigenschaften der ZIB-Mitarbeiter/innen. Regelmäßige Evaluation sichert die Arbeit im ZIB.
„Gemeinsam lernen – lehren – arbeiten und fördern“
Das Realgymnasium ‘Albert Einstein’ und die Technologische Fachoberschule ‘Oskar von Miller’ sind eine förderliche Lern- und Arbeitsumgebung für alle Schüler/innen, Lehrpersonen und Mitarbeiter/innen. Als ‘Inklusive Schule’ werden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eingeschlossen. Das gemeinsame Lernen und die gegenseitige Hilfe und Unterstützung sind Grundsätze unserer Schulgemeinschaft.
Die Schüler/innen, die sich anstrengen und lernen, erreichen das Klassenziel und erzielen einen erfolgreichen Schulabschluss. Die Schulgemeinschaft setzt auf Zusammenarbeit. Die Lehrpersonen unterstützen und begleiten die Lernenden, damit diese ihre Lern- und Bildungsziele erreichen.
Krisenmanagement, Umgang und Meistern von Krisensituationen – Krisenprävention - Vorbereitung auf Notsituationen – Unterstützung – Hilfestellung – Betreuung - Beratung – Einbeziehen von außerschulischen Einrichtungen - Orientierung – Anleitungen für Verhalten in Krisensituationen – Proben für den Notfall - Sensibilisierung der Schulgemeinschaft – Fortbildung – Peer-Lernen fördern – Lernpläne erstellen – Strategien entwickeln
Stand: 18. September 2023
Der Begriff „Diagnostik“ umfasst alle Tätigkeiten, die die Voraussetzungen und Bedingungen für erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse eines Lernenden ermitteln. Darüber hinaus werden Lernprozesse analysiert und es wird ihre Wirksamkeit, die sich im Lernergebnis niederschlägt, festgestellt. Ziel der Diagnostik ist es, den individuellen Lernprozess zu optimieren.
Unsere Methoden des Diagnoseverfahrens
a) Umfeldanalyse (Familie, Freizeit)
b) Fragebogen zur Selbsteinschätzung (Kompetenztest)
c) Befragung des Klassenrats
d) Elterngespräch
e) Analyse der Ausgangslage (Vorwissen, Interessen)
f) Analyse der Lernpotentiale und Lernhindernisse
g) Lerntyptest
h) Analyse des Klassenklimas
Unter Lernberatung verstehen wir in erster Linie ein auf Dialog ausgerichtetes Beratungsgespräch zwischen Schüler/in und Lernberater/in. Vor allem in den ersten Klassen, aber auch danach erwies es sich als fruchtbar, außerhalb des Unterrichts- und schulischen Kontextes mit Schülern in Schwierigkeiten – fachlicher, persönlicher oder außerpersönlicher Natur - auf Augenhöhe in empathischer Weise zu sprechen. Grundlegend für die Lernberatung sind für uns drei Leitfragen:
Als Grundlage des Gesprächs wird eine vorher, unabhängig voneinander, erarbeitete Selbsteinschätzung der Schüler/innen und eine Fremdeinschätzung der Beraterperson erarbeitet und schriftlich fixiert. Ein vorbereiteter Gesprächsleitfaden liefert die Strukturierung des Gesprächsablaufs und der Gesprächsdokumentation. Die Dokumentation des Gesprächs dokumentiert sowohl die Anamnese bzw. Analyse der Problematik als auch diagnostische Maßnahmen zur Behebung der Lernschwierigkeiten. Mit dem betroffenen Schüler werden getroffene Vereinbarungen schriftlich festgehalten, um bei den Folgegesprächen darauf zurückzugreifen und weiter anzusetzen.
Zu den Beratungsgesprächen werden in der Regel a) alle Schüler/innen mit mehr als zwei negativen Bewertungen eingeladen. Grundsätzlich werden dreimal im Schuljahr Beratungsgespräche für diese Zielgruppe geführt. Eine intensivere Betreuung gibt es b) für Schüler/innen mit größeren Schwierigkeiten, die über den schulischen Kontext hinausführen. Dabei werden die pädagogischen, sozialen und psychologischen Dienste ebenso einbezogen wie Eltern und Klassenrat. Eine dritte Form der Lernberatung besteht im individuellen Lerncoaching.
Ein Instrument der Lernberatung ist die AG „Schüler/innen helfen Schüler/innen“. Die Lernberater/innen stellen die notwendigen Kontakte her und leisten Vermittlungsarbeit.
Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Lernberater/in und Klassenvorstand stellt die Schnittstelle zwischen Klassenrat und Lernberatern dar. Die Dokumentation der Beratungsgespräche liegt im Sekretariat für alle Klassenlehrpersonen zur Einsicht auf. Eltern sollen bei Bedarf vom Beratungsgespräch informiert werden.
Die Arbeitsgruppe „Lernberatung“ trifft sich regelmäßig (mindestens alle zwei Monate), zum Erfahrungsaustausch und zu schulinterner Fortbildung. Die Evaluation der Ergebnisse erfolgt zu Schulende durch die schulinterne Evaluationsgruppe.
Schüler/innen in Schwierigkeiten brauchen Bezugspersonen, Beachtung, Zuwendung. Persönliche Wahrnehmung ist der Schlüssel für Motivation. Sie brauchen Anleitung und Förderung, ein positives Umfeld, Hoffnung, dass sie es schaffen können. Wertschätzung zu erfahren, ist für Schüler/innen in Schwierigkeiten motivierend und stärkt ihn/sie.
Das PBG für Schüler/innen in Schwierigkeiten basiert auf einem humanistischen Menschenbild und orientiert sich an der Positiven Psychologie. Ausschlaggebend für ein gelingendes Gespräch ist die Gesamtpersönlichkeit der Berater/innen, die sich in Wertschätzung und Empathie für die Schüler/innen ausdrückt. Für die pädagogische Anamnese braucht es Zeit, Geduld und ein positives Umfeld. Das Erstgespräch beleuchtet die persönliche Lebenssituation des Schülers/der Schülerin, den familiären Hintergrund, die schulischen und außerschulischen Erfahrungen. Die Gespräche finden in einem geschützten Raum statt (ZIB). Wesentliche Elemente des Gesprächsstils sind: Aufwertung der Person; inhaltliche Klarheit; Wahlmöglichkeiten aufzeigen; den Sinn der jetzigen Situation erklären.
Koordinierung des Krisenmanagements, Präventionsarbeit auf verschiedenen Ebenen, Koordinierung der Tätigkeiten im Rahmen der Inklusiven Schule. Aufgaben: vereinbart Tätigkeiten, Aufgaben und Fortbildungsmaßnahmen für das Team und für das Lehrerkollegium, erstellt mögliche Notfallszenarien und konkrete Notfallpläne zu Ereignissen, begleitet das schulische Leben im Übergang von Notfallsituationen zum gewohnten Schulalltag und bietet Unterstützungsmaßnahmen und Hilfestellungen für besonders betroffene Lehrpersonen, organisiert notfallbezogene Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel Gottesdienst, Trauerfeier, Pressekonferenz oder Elternabend, ist Ansprechpartner für die Einsatzleitung der Polizei und der Rettungsdienste, regt längerfristige Maßnahmen zur Vor- und Nachsorge an. Zusammenarbeit mit der AG-Gesundheit: Präventionsarbeit in den Klassen. Schüler/innen und Eltern kontaktieren die Lehrpersonen des Care-Teams oder auf Wunsch die Schulleitung über das Schulbüro
In allen Krisensituationen gibt es Verhaltensweisen, die von jedem Mitglied der Schulgemeinschaft zu beachten sind. Das Verhalten in Krisensituationen ist nicht durch Theorie erlernbar: Jede Situation ist anders! Gröbste Fehler können vermieden werden, wenn wir uns vorweg mit dem Ernstfall beschäftigen und die »Eckpunkte« des Feldes der Betreuung kennen. Nichts falsch machen kann man, wenn man sich Zeit nimmt; respektvoll, ehrlich, authentisch mit der Krisensituation umgeht (die eigene Betroffenheit als Mensch zeigt); mit einfachen Maßnahmen Beruhigung und Stabilisierung anzubahnen versucht. Grundsätzlich gilt es, so gut wie möglich bei der Schulroutine zu bleiben!
Die Mitglieder des Care-Teams verschaffen sich einen Überblick, stellen sich am Einsatzort persönlich vor, schirmen die Betroffenen vor Schaulustigen ab bzw. führen sie aus der belastenden Situation weg, lassen die Betroffenen nicht allein, hören geduldig zu, suchen gegebenenfalls leichten Körperkontakt und lassen den Ausbruch von Gefühlen zu (laden dazu ein), machen Mut, ohne zu verharmlosen, zeigen Perspektiven auf, stellen Handlungsfähigkeit her.
Ablaufplan beim Todesfall eines Schülers oder einer Schülerin: In der betroffenen Klasse- Grundinformationen geben (Fakten, Emotionen, Bewältigung), Zeit zum Ausdruck von Emotionen geben, zum Fragenstellen ermutigen, am Platz der Schüler/innen ein Zeichen setzen (Zeitrahmen festlegen), nach einer Pause den Alltag wieder einkehren lassen (explizit darauf hinweisen), einen Ort festlegen, an dem Zeichen gesetzt werden können (Zeitraum bis zur Beerdigung) , Abschied: die Schüler/innen selbst entscheiden lassen, ob und in welcher Form sie an Trauerveranstaltungen teilnehmen wollen, einen Ort festlegen, an dem nach der Beerdigung sichtbare Zeichen gesetzt werden können (Andenkenbuch auflegen, Blumen, Kerzen …). Weiters: zur Aufbahrung gehen, das Beileid aussprechen, überlegen, was man gemeinsam tun möchte (z. B. Zeichen setzen, Mitgestaltung Beerdigung), Abschluss finden: etwa ein Bild in der Klasse bis Schulende aufhängen, Kurzfristig: Aufarbeitungstreffen für direkt involvierte Angestellte organisieren. Mittelfristig: wenn nötig, Beratung für Lehrpersonen organisieren, damit sie Schüler/innen in der Trauer besser unterstützen können