A.3.5 Zentrum Information und Beratung ("ZIB")

Was ist das ZIB?

Die rechtlichen Grundlagen

Die Errichtung eines Zentrums für Information und Beratung (Abkürzung: ZIB/italienisch: CIC) wurde mit Staatsgesetz Nr. 162 vom 26.06.1990 an den Schulen verpflichtend eingeführt. Seine Aufgabe wird im Gesetz folgendermaßen beschrieben: Information der Schüler/innen zu erzieherischen, gesundheitsfördernden, rechtlichen Fragen sowie Angebote, die die Freizeit der Schüler/innen und die Stärkung der Gemeinschaft betreffen. Außerdem sollte das ZIB Beratung und Orientierung bei psychopädagogischen und sozialen Schwierigkeiten anbieten. 

Mit Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 17.07.1997, Nr. 50 ist das ZIB als Informations- und Beratungszentrum verpflichtend auch an allen Oberschulen Südtirols einzurichten. Aus dem Rahmenkonzept zur Vorbeugung von Schulabbruch (Mitteilung des Schulamtes vom 12.11.2015) entwickelte sich das aktuelle Rahmenkonzept für das ZIB an den Schulen Südtirols. 

Das ZIB richtet sich also in erster Linie an die Schüler/innen, kann aber auch die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Lehrpersonen als Zielgruppe in sein Angebot einbinden. Als niederschwellige Anlaufstelle leisten die ZIB-Mitarbeiter/innen in erster Linie Beratung und Information, können aber auch themenorientierte Aktivitäten und Projekte ausarbeiten.

Bereiche und Aufgaben

Gesundheitsförderung, Soziales Lernen und Umweltbildung: Kommunikation, Förderung der Klassengemeinschaft, vor allem in den ersten Schulwochen, Schulung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher oder Organisation von Patenschaften und Initiativen, Mobbing-Prävention, Mediation, Umgang mit Genussmitteln, Sexualpädagogik…

Individuelle Gespräche und Lernberatung: pädagogische Beratung und Angebot von Sprechstunden zu persönlichen und schulischen Problemen; Analyse des Lernverhaltens, Lernstrategien, Lernpläne, Ziele, Motivation, Vermittlung und Einbeziehung von Fachdiensten, Zusammenarbeit mit dem PBZ, Begabungsförderung…

Inklusion/Integration/Migration:  Vorträge und Informationen, Klärung von Fragen, interkulturelles Lernen, Mediation, interkulturelle Angebote, Erstellung des IBP, Zusammenarbeit mit den Familien, Förderung und Unterstützung

Orientierung: Pflege der Willkommenskultur, Initiativen für Neuankömmlinge an der Schule, Maßnahmen zur Schul-, Berufs- und Studienwahl, Neuorientierung, Informationen zum Auslands- und Zweitsprachenjahr

Medienbildung: Umgang mit alten und neuen Medien, Urheberrecht, Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Fake News…

Begegnung mit Behörden zu rechtlichen Fragen: Bürgerkunde, Verfassung, Demokratie, Werte, Rechte und Pflichten Jugendlicher

Schüler/innen helfen Schüler/innen: Unterstützung, Beratung, Aufgabenhilfe, Vorbereitung auf Tests und Schularbeiten, Nachhilfe

Care-Team: Krisenintervention, psychosoziale Betreuung, Vermittlung an die Fachstellen

Wer arbeitet im ZIB?

ZIB-Mitarbeitende weisen entsprechende soziale Interessen und Kompetenzen auf (Lernberatungs-, Mediations-, Gesprächsführungskompetenz, ...). Die Bereitschaft, sich auf Beziehungsarbeit einzulassen, wird vorausgesetzt. Weiters sind Verschwiegenheit, Einfühlungsvermögen, Achtsamkeit Eigenschaften der ZIB-Mitarbeiter/innen. Regelmäßige Evaluation sichert die Arbeit im ZIB.

Unser ZIB-Leitsatz

„Gemeinsam lernen – lehren – arbeiten und fördern“

Das Realgymnasium ‘Albert Einstein’ und die Technologische Fachoberschule ‘Oskar von Miller’ sind eine förderliche Lern- und Arbeitsumgebung für alle Schüler/innen, Lehrpersonen und Mitarbeiter/innen. Als ‘Inklusive Schule’ werden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eingeschlossen. Das gemeinsame Lernen und die gegenseitige Hilfe und Unterstützung sind Grundsätze unserer Schulgemeinschaft.     

Die Schüler/innen, die sich anstrengen und lernen, erreichen das Klassenziel und erzielen einen erfolgreichen Schulabschluss. Die Schulgemeinschaft setzt auf Zusammenarbeit. Die Lehrpersonen unterstützen und begleiten die Lernenden, damit diese ihre Lern- und Bildungsziele erreichen.

Aufgaben

Krisenmanagement, Umgang und Meistern von Krisensituationen – Krisenprävention - Vorbereitung auf Notsituationen – Unterstützung – Hilfestellung – Betreuung - Beratung – Einbeziehen von außerschulischen Einrichtungen - Orientierung – Anleitungen für Verhalten in Krisensituationen – Proben für den Notfall - Sensibilisierung der Schulgemeinschaft – Fortbildung – Peer-Lernen fördern – Lernpläne erstellen – Strategien entwickeln

Stand: 18. September 2023

A.3.5.1 Lernberatung (Pädagogische Diagnostik)

Der Begriff „Diagnostik“ umfasst alle Tätigkeiten, die die Voraussetzungen und Bedingungen für erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse eines Lernenden ermitteln. Darüber hinaus werden Lernprozesse analysiert und es wird ihre Wirksamkeit, die sich im Lernergebnis niederschlägt, festgestellt. Ziel der Diagnostik ist es, den individuellen Lernprozess zu optimieren.

Formen der Diagnostik

Unsere Methoden des Diagnoseverfahrens

  • dialogisch
  • Befragung:

a) Umfeldanalyse (Familie, Freizeit)

           b) Fragebogen zur Selbsteinschätzung (Kompetenztest)

           c) Befragung des Klassenrats

           d) Elterngespräch

           e) Analyse der Ausgangslage (Vorwissen, Interessen)

           f) Analyse der Lernpotentiale und Lernhindernisse

           g) Lerntyptest

           h) Analyse des Klassenklimas

  • Erstellung eines „Portfolio“ (Dokumentation)
  • Vereinbarungen/Absprachen/Lernvertrag
  • Selbstdiagnosebögen für Schüler/innen

Unter Lernberatung verstehen wir in erster Linie ein auf Dialog ausgerichtetes Beratungsgespräch zwischen Schüler/in und Lernberater/in. Vor allem in den ersten Klassen, aber auch danach erwies es sich als fruchtbar, außerhalb des Unterrichts- und schulischen Kontextes mit Schülern in Schwierigkeiten – fachlicher, persönlicher oder außerpersönlicher Natur - auf Augenhöhe in empathischer Weise zu sprechen. Grundlegend für die Lernberatung sind für uns drei Leitfragen:

Als Grundlage des Gesprächs wird eine vorher, unabhängig voneinander, erarbeitete Selbsteinschätzung der Schüler/innen und eine Fremdeinschätzung der Beraterperson erarbeitet und schriftlich fixiert. Ein vorbereiteter Gesprächsleitfaden liefert die Strukturierung des Gesprächsablaufs und der Gesprächsdokumentation. Die Dokumentation des Gesprächs dokumentiert sowohl die Anamnese bzw. Analyse der Problematik als auch diagnostische Maßnahmen zur Behebung der Lernschwierigkeiten. Mit dem betroffenen Schüler werden getroffene Vereinbarungen schriftlich festgehalten, um bei den Folgegesprächen darauf zurückzugreifen und weiter anzusetzen.

Zu den Beratungsgesprächen werden in der Regel a) alle Schüler/innen mit mehr als zwei negativen Bewertungen eingeladen. Grundsätzlich werden dreimal im Schuljahr Beratungsgespräche für diese Zielgruppe geführt. Eine intensivere Betreuung gibt es b) für Schüler/innen mit größeren Schwierigkeiten, die über den schulischen Kontext hinausführen. Dabei werden die pädagogischen, sozialen und psychologischen Dienste ebenso einbezogen wie Eltern und Klassenrat. Eine dritte Form der Lernberatung besteht im individuellen Lerncoaching.

Ein Instrument der Lernberatung ist die AG „Schüler/innen helfen Schüler/innen“. Die Lernberater/innen stellen die notwendigen Kontakte her und leisten Vermittlungsarbeit.

Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Lernberater/in und Klassenvorstand stellt die Schnittstelle zwischen Klassenrat und Lernberatern dar. Die Dokumentation der Beratungsgespräche liegt im Sekretariat für alle Klassenlehrpersonen zur Einsicht auf. Eltern sollen bei Bedarf vom Beratungsgespräch informiert werden.

Die Arbeitsgruppe „Lernberatung“ trifft sich regelmäßig (mindestens alle zwei Monate), zum Erfahrungsaustausch und zu schulinterner Fortbildung. Die Evaluation der Ergebnisse erfolgt zu Schulende durch die schulinterne Evaluationsgruppe.

A.3.5.2 Pädagogisches Beratungsgespräch

Einleitung

Schüler/innen in Schwierigkeiten brauchen Bezugspersonen, Beachtung, Zuwendung. Persönliche Wahrnehmung ist der Schlüssel für Motivation. Sie brauchen Anleitung und Förderung, ein positives Umfeld, Hoffnung, dass sie es schaffen können. Wertschätzung zu erfahren, ist für Schüler/innen in Schwierigkeiten motivierend und stärkt ihn/sie.

Das pädagogische Beratungsgespräch (PBG) durch die Lernberatung

Das PBG für Schüler/innen in Schwierigkeiten basiert auf einem humanistischen Menschenbild und orientiert sich an der Positiven Psychologie. Ausschlaggebend für ein gelingendes Gespräch ist die Gesamtpersönlichkeit der Berater/innen, die sich in Wertschätzung und Empathie für die Schüler/innen ausdrückt. Für die pädagogische Anamnese braucht es Zeit, Geduld und ein positives Umfeld. Das Erstgespräch beleuchtet die persönliche Lebenssituation des Schülers/der Schülerin, den familiären Hintergrund, die schulischen und außerschulischen Erfahrungen. Die Gespräche finden in einem geschützten Raum statt (ZIB). Wesentliche Elemente des Gesprächsstils sind: Aufwertung der Person; inhaltliche Klarheit; Wahlmöglichkeiten aufzeigen; den Sinn der jetzigen Situation erklären.

A.3.5.3 Care-Team

Aufgaben

Koordinierung des Krisenmanagements, Präventionsarbeit auf verschiedenen Ebenen, Koordinierung der Tätigkeiten im Rahmen der Inklusiven Schule. Aufgaben: vereinbart Tätigkeiten, Aufgaben und Fortbildungsmaßnahmen für das Team und für das Lehrerkollegium, erstellt mögliche Notfallszenarien und konkrete Notfallpläne zu Ereignissen, begleitet das schulische Leben im Übergang von Notfallsituationen zum gewohnten Schulalltag und bietet Unterstützungsmaßnahmen und Hilfestellungen für besonders betroffene Lehrpersonen, organisiert notfallbezogene Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel Gottesdienst, Trauerfeier, Pressekonferenz oder Elternabend, ist Ansprechpartner für die Einsatzleitung der Polizei und der Rettungsdienste, regt längerfristige Maßnahmen zur Vor- und Nachsorge an. Zusammenarbeit mit der AG-Gesundheit: Präventionsarbeit in den Klassen. Schüler/innen und Eltern kontaktieren die Lehrpersonen des Care-Teams oder auf Wunsch die Schulleitung über das Schulbüro

Interventionsmaßnahmen

In allen Krisensituationen gibt es Verhaltensweisen, die von jedem Mitglied der Schulgemeinschaft zu beachten sind. Das Verhalten in Krisensituationen ist nicht durch Theorie erlernbar: Jede Situation ist anders! Gröbste Fehler können vermieden werden, wenn wir uns vorweg mit dem Ernstfall beschäftigen und die »Eckpunkte« des Feldes der Betreuung kennen. Nichts falsch machen kann man, wenn man sich Zeit nimmt; respektvoll, ehrlich, authentisch mit der Krisensituation umgeht (die eigene Betroffenheit als Mensch zeigt); mit einfachen Maßnahmen Beruhigung und Stabilisierung anzubahnen versucht. Grundsätzlich gilt es, so gut wie möglich bei der Schulroutine zu bleiben!

Kriseninterventionsplan

Die Mitglieder des Care-Teams verschaffen sich einen Überblick, stellen sich am Einsatzort persönlich vor, schirmen die Betroffenen vor Schaulustigen ab bzw. führen sie aus der belastenden Situation weg, lassen die Betroffenen nicht allein,  hören geduldig zu, suchen gegebenenfalls leichten Körperkontakt und lassen den Ausbruch von Gefühlen zu (laden dazu ein), machen Mut, ohne zu verharmlosen, zeigen Perspektiven auf, stellen Handlungsfähigkeit her.

Ablaufplan beim Todesfall eines Schülers oder einer Schülerin: In der betroffenen Klasse- Grundinformationen geben (Fakten, Emotionen, Bewältigung), Zeit zum Ausdruck von Emotionen geben, zum Fragenstellen ermutigen, am Platz der Schüler/innen ein Zeichen setzen (Zeitrahmen festlegen), nach einer Pause den Alltag wieder einkehren lassen (explizit darauf hinweisen), einen Ort festlegen, an dem Zeichen gesetzt werden können (Zeitraum bis zur Beerdigung) , Abschied: die Schüler/innen selbst entscheiden lassen, ob und in welcher Form sie an Trauerveranstaltungen teilnehmen wollen,  einen Ort festlegen, an dem nach der Beerdigung sichtbare Zeichen gesetzt werden können (Andenkenbuch auflegen, Blumen, Kerzen …). Weiters: zur Aufbahrung gehen, das Beileid aussprechen, überlegen, was man gemeinsam tun möchte (z. B. Zeichen setzen, Mitgestaltung Beerdigung), Abschluss finden: etwa ein Bild in der Klasse bis Schulende aufhängen, Kurzfristig: Aufarbeitungstreffen für direkt involvierte Angestellte organisieren. Mittelfristig: wenn nötig, Beratung für Lehrpersonen organisieren, damit sie Schüler/innen in der Trauer besser unterstützen können