A.4.1 Aufgabenbereiche

In diesem Abschnitt werden Aufgabenbereiche definiert und verschiedene Tätigkeiten in den selben aufgelistet. Gilt besonders als Hilfestellung für Lehrpersonen, welche zum ersten Mal eine Tätigkeit ausüben.

A.4.1.1 Direktionsrat

  1. Aufgaben und Funktion:
    Die Mitarbeiter/innen im Direktionsrat sind Verbindungsglied zwischen Direktion und Kollegium. Sie vertreten die Interessen der Lehrpersonen in didaktischen und personellen Belangen und informieren das Kollegium über die Anliegen der Schulleitung.
  2. Zusammensetzung:
    Das Kollegium wählt aus seiner Mitte die Mitarbeiter, die beide Teilkollegien, verschiedene Fächer und beide Geschlechter repräsentieren. Ihre Amtszeit beträgt 1 Jahr.
  3. Der gesamte Direktionsrat trifft sich wenigstens am Beginn und am Ende des Schuljahres, die Direktionsräte der einzelnen Schulen bei Bedarf, mindestens aber einmal im Monat.
  4. a) Jedes Mitglied kann eine Sitzung des Direktionsrates beantragen. Die Einberufung erfolgt durch den Direktor.
    b) Die Ergebnisse jeder Sitzung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.
    c) Die Tagesordnung der Plenarsitzungen setzt der Direktor nach Absprache mit den Mitarbeitern fest.

A.4.1.2 Arbeitsgruppenleiter/in

  • wird von der Arbeitsgruppe bei der ersten Sitzung bestimmt
  • koordiniert die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe
  • sorgt für die Erarbeitung und Einhaltung der Geschäftsordnung
  • verfasst den Abschlussbericht
  • beruft die Sitzungen ein und erstellt die Tagesordnung
  • hält Kontakt zu den Koordinatoren und der Direktion
  • vertritt die Arbeitsgruppe nach außen

A.AG Notfall-Einsatz

  • wählt die Einsatzleitung, die die Koordinierung bei einem Notfall übernimmt
  • bildet sich in den Bereichen Feuerwehr, Erste Hilfe fort
  • sorgt für die Sicherheit im Schulgebäude
  • beruft eine Notfallübung ein
 

A.4.1.3 Fachgruppenleiter/in

  • ist Vorsitzende/r der Fachgruppe
  • sammelt die TOPs für die Fachgruppensitzung
  • beruft die Fachgruppe ein und leitet die Sitzung
  • delegiert die Protokollführung oder übernimmt sie selbst
  • ist Ansprechpartner/in für Außenstehende
  • vertritt die Fachgruppe in Gremien

A.4.1.4 Klassenvorstände

Allgemeine organisatorische Aufgaben

  • Der Klassenvorstand unterstützt die Klasse bei der Erstorganisation von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen (Festlegung des Ziels, Suche der Begleitlehrpersonen bei Lehrausflügen und Lehrfahrten), ist jedoch nicht verantwortlich für die Detailplanung und Durchführung der Tätigkeiten, sofern er nicht selbst an der Veranstaltung teilnimmt.
  • Nach dem erfolgten Beschluss des Klassenrates schickt er die Übersicht über die Tätigkeiten an den für den Dreijahresplan zuständigen Koordinator.
  • Er informiert die Schüler/innen über den Dreijahresplan, speziell über die Neuerungen im schulischen Alltag.
  • Er organisiert, nach Absprache mit den Lehrpersonen des Klassenrates, die Sitzordnung in der Klasse. Er führt den Vorsitz in den Klassenratssitzungen, ergänzt bei Bedarf die vorgegebene Tagesordnung, delegiert die Abfassung des Protokolls und sorgt in der 5. Klasse für die Abfassung des Klassenberichts.
  • Er beruft, bei Bedarf, außerplanmäßige Klassenratssitzungen ein.
  • Er moderiert den Elternabend der 1. Klasse, an dem alle Lehrpersonen des Klassenrates teilnehmen.
  • Er gibt der Klasse Informationen zu folgenden Inhalten:
    • wichtige Teile des Dreijahresplans
    • Protokolle der Klassenversammlungen, der Klassenrats- und Schülerratssitzungen
    • Projektplanungen
    • schulergänzende Tätigkeiten
    • Koordinierungen im Klassenrat
    • wichtige Mitteilungen der Direktion
    • Anträge der Klasse
    • Klassenfotos

Aufgaben vertraulicher Natur

  • Der Klassenvorstand ist erster Ansprechpartner der Klasse in allen Belangen und in dieser Funktion Mittler zwischen Klasse, Eltern, anderen Lehrpersonen des Klassenrats, Mitarbeitenden der Schulverwaltung und der Schulleitung.
  • Er beobachtet die Klasse in Hinsicht auf Verhalten und Leistung und steht der Klasse als Berater in schulischen Belangen zur Verfügung Er entschuldigt die Absenzen und Verspätungen der Schüler/innen seiner Klasse. Mehrtägige vorhersehbare Absenzen werden vom Direktor nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand genehmigt.
  • Er meldet der Schulleitung Verhaltensauffälligkeiten in der Klasse, häufige Verspätungen oder unentschuldigte Absenzen und mehr als eine Eintragung und bespricht mit der Schulleitung das weitere Vorgehen. Er sorgt für die Information der Familien ab der 2. Eintragung. Bei kleineren Unregelmäßigkeiten nimmt er selbst Kontakt mit dem Elternhaus auf.
  • Er schlägt in den Bewertungskonferenzen die Betragensnote mit der entsprechenden Begründung vor und gibt die Anzahl (in Stunden) der unentschuldigten Absenzen an.

Der Klassenvorstand einer 5. Klasse hat im anschließenden Schuljahr Anrecht auf ein ‚Sabbatjahr’, d.h. er wird nicht als Klassenvorstand eingesetzt.

Der Klassenvorstand wird möglichst nach folgenden Kriterien bestimmt:

  • Anzahl der Unterrichtsstunden in der Klasse
  • didaktische Kontinuität

Die Tätigkeiten der Klassenvorstände werden in Form von bis zu 20 UE bzw. über die Leistungsprämie verrechnet. Für vertrauliche Aufträge im Rahmen der Tätigkeiten als Klassenvorstand können im Sinne des Art. 11, LKV 2003 Überstunden ausbezahlt bzw. Zusatzpunkte für die Leistungsprämie vergeben werden..

A.4.1.5 Koordinator/in

Koordinator/in

Der Aufgabenbereich ist in vier Bereiche gegliedert.

  1. Umsetzung des Dreijahresplans und Evaluation
  2. Unterstützung der Arbeit von Lehrpersonen
  3. Dienstleistungen zugunsten von Schüler/innen
  4. Verwirklichung von Projekten im Einvernehmen mit Körperschaften und Institutionen des schulischen Umfeldes

Für jede einzelne, vom Plenum dafür beauftragte Lehrperson wird zu Beginn des Schuljahres einen Tätigkeitsplan mit der Definition seines Tätigkeitsbereiches und der Angabe der aufzuwendenden Überstunden erstellt. Die Tätigkeiten sollten der Notwendigkeit der Schule entsprechen und können auch nur einen Bereich umfassen. Sie hält Kontakt mit Leiter/innen von Arbeitsgruppen welche in seine Zuständigkeitsbereiche gehören. Am Ende des Schuljahres erstellt sie einen Schlussbericht über geleistete oder noch zu leistende Tätigkeiten.

Schulentwicklung und Evaluation

Gemeinsam vereinbarte Ziele und Vorhaben bilden den Rahmen. Die Wege zu einer guten Schule sollten überprüfbar, einheitlich und übersichtlich sein. Gegenseitige Unterstützung und Beratung in allen Belangen sowie die schulinterne Evaluation dienen der Qualitätssicherung und Schulentwicklung. Die Technologische Fachoberschule „Oskar von Miller“ orientiert sich bei den Maßnahmen der internen und externen Evaluation am Informationsheft der Evaluationsstelle (liegt in der Bibliothek auf).

Evaluation findet auf persönlicher und auf Schulebene statt. Persönliche Evaluation äußert sich etwa im Jahresabschlussbericht; die Evaluation auf Schulebene realisiert sich in den Plenarsitzungen, bei Rückblicken und in der kritischen Auseinandersetzung mit dem Dreijahresplan.

Für außerschulische Angebote, Lehrfahrten usw. wird verpflichtend eine Klassen-Evaluation von den begleitenden Lehrpersonen verlangt. Diese kann auch in Form eines Kurzberichts mit Foto erfolgen, welche dann evtl. auch auf die Webseite der Schule gestellt werden.

A.4.1.6 Lehrpersonen für Inklusion

  1. Die Lehrperson für Inklusion ist der gesamten Klasse zugewiesen und betreut alle Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten, insbesondere aber jene Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen:
    1. Sie betreut die Schüler/innen im Unterricht (Hilfe beim Schreiben, beim Lösen von Aufgaben, Betreuung bei Gruppenarbeiten usw.)
    2. Sie unterstützt die Schüler/innen bei Schularbeiten, Tests und Prüfungen, indem sie Impulse gibt, Aufgabenstellungen erläutert und auf grobe Fehler bei den Lösungen hinweist.
    3. Sie bereitet die Schüler/innen vor Schularbeiten, Tests, Prüfungen bei Bedarf gezielt vor.
    4. Sie berät, organisiert und unterstützt die Schüler/innen bei der Erledigung von Hausaufgaben, Vorbereitung von Referaten oder anderen schulischen Tätigkeiten auch außerhalb des Regelunterrichts
    5. Sie führt regelmäßig, aber wenigstens einmal im Monat mit den Schülern/innen mit besonderen Bedürfnissen ein Orientierungsgespräch (Kontrolle der Heftführung, Stärken- Schwächenanalyse, Hilfe bei der Lernorganisation, Methodentraining usw.)
  2. Die Lehrperson für Inklusion unterstützt den/die Fachlehrer/in im Unterricht. Um eine aktive Teilnahme für Schüler und Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten, sieht die Lehrperson für Inklusion einen wöchentlichen Austausch mit den Fachlehrpersonen vor.
  3. Sie informiert sich zu Schulbeginn über alle Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen und teilt wichtige Informationen zu den einzelnen Schülern/innen dem Klassenrat mit.
  4. Sie arbeitet mit den Fachlehrpersonen die notwendigen Stütz- und Kompensationsmaßnahmen aus und pflegt den Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und Fachdiensten.
  5. Die Lehrpersonen für Inklusion treffen sich regelmäßig mit der Koordinatorin zu Absprachen und Planungen, gemeinsamer Fortbildung und Evaluation der Tätigkeit.
  6. Die Erstellung von pädagogisch-didaktisch relevanten Dokumenten koordiniert die ILP (Antrag um Abklärung, individueller Bildungsplan, Funktionelles Entwicklungsprofil, ...)
  7. Die Lehrperson für Inklusion erstellt zusammen mit den Fachlehrern/innen den individuellen Bildungsplan, führt bei den Inklusionssitzungen den Vorsitz und sorgt für die Abfassung des Protokolls.
  8. Sie schlägt differenzierte Formen der Leistungsüberprüfung und Kriterien für die Bewertung vor.
  9. Die ILP ist Experte für den Ankauf von spezifischen Lehr- und Lernmitteln
  10. Die ILP Hält sich über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen auf dem Laufenden
  11. Sie sorgt kontinuierlich für ihre Fort- bzw. Weiterbildung.

A.4.1.7 Lernberatung

Die Schule bietet Hilfestellungen bei:

  • Studien- und Berufsorientierung
  • Abschlussprüfung, Schwerpunktthema, Facharbeit
  • Auslandsaufenthalten
  • Kontakten zu Beratungsdiensten und Bildungsanbietern
  • Schulstress, Konfliktsituationen, Fragen rund ums Lernen
  • Lernschwierigkeiten (Koordinierung der Initiative "Schüler/innen helfen Schüler/innen")
  • Die Arbeitsgruppe Lernberatung organisiert zusätzlich Fortbildungsangebote für interessierte Schülergruppen. Die Gespräche sind streng vertraulich.
  • Rechtzeitige Anmeldung über das Sekretariat erforderlich!
  • Es sind nicht mehr als zwei Anmeldungen pro Beratungsstunde möglich. Schüler/innen erhalten eine Anwesenheitsbestätigung und ist für die betreffende Zeit vom Unterricht entschuldigt. Eine Liste der Lernberater/innen findet sich im Teil C des Dreijahresplanes.

A.4.1.8 Moderator/in

Ein/e Moderator/in ermöglicht allen Teilnehmern an der Diskussion ihr Wissen, ihre Ideen und Erfahrungen einzubringen. Die Lehrperson ...

  • steuert den Arbeitsfortschritt
  • hält die Gruppe auf Zielkurs
  • regelt das Gruppenklima
  • führt den Konsens und Kompromiss herbei
  • macht Fortschritte in der Auseinandersetzung klar
  • organisiert den Prozess medientechnisch
  • bleibt neutral, das heißt unparteiisch
  • begleitet Problemlösungs-, Lern- oder Planungsprozesse

Acht Grundregeln der Moderation

  • sich kurz fassen
  • bildlich darstellen
  • Themen sammeln
  • die Meinung aller erfassen
  • alle beteiligen
  • auf heitere Stimmung achten
  • Lern-Fortschritte sichtbar machen
  • zeigen, was in der Gruppe vor sich geht

Moderationsphasen

  • Einstieg: Arbeitsatmosphäre schaffen - Orientierung geben
  • Orientierung: Wissen, an welchen Themen oder Aspekten gearbeitet wird
  • Themenordnung: Prioritäten setzen
  • Bearbeitung: Thema / Themen gemäß - Zielsetzung bearbeiten
  • Verbindlichkeit: Wer tut bis wann was? - Erfolgskriterien
  • Abschluss: Prozess reflektieren und einen positiven Abschluss finden

A.4.1.9 Nicht-unterrichtendes Personal

Buchhaltung

Die Person koordiniert die Arbeitsbereiche und bildet die Mitarbeiter/innen aus. Sie verteilt die Aufgaben an das nicht unterrichtende Personal, koordiniert und überwacht die Arbeit. Sie ist Ansprechpartnerin für das nicht-unterrichtende Personal. Sie betreut den Buchhaltungs-, Rechnungs- und Ökonomatdienst.

Sekretariats-Assistent/in

Die Person erledigt die anfallenden Schreibarbeiten, führt Register, Karteien, Protokollbücher und Faszikel. Sie ordnet und führt die Ablage. Sie gibt im Parteienverkehr Auskunft und macht Telefondienst. Sie nimmt Gesuche entgegen und überprüft sie nach vorgegebenen Kriterien. Sie übernimmt die Bearbeitung eigenständiger Arbeitsbereiche.

Diplombibliothekar/in

Zuständig für die Beschaffung, Bereitstellung und Erschließung aktueller Medien und Informationen sowie für eine qualifizierte Benutzerberatung und Informationsvermittlung. Sie organisiert den Ausleihdienst und die internen Arbeitsabläufe und konzipiert Angebote und Veranstaltungen. Sie unterstützt das Lehrerkollegium bei der Lese- und Medienerziehung.

Bibliotheksassistent/in

Die Person hat kein definiertes Berufsbild. Kümmert sich um den Ausleihdienst, um die Systematisierung, Katalogisierung, Inventarisierung, das Einbinden und die Buchpflege, räumt Bücher und Medien zurück und unterstützt die Bibliothekarin.

Schullaborant/in

Die Person hält alle Materialien, Geräte, usw. gebrauchsbereit und bereitet sie für den Einsatz im Unterricht vor. Er führt das interne Materiallagerbuch und die Verbrauchskartei, er bedient die audiovisuellen und neuen Mediengeräte im Unterricht und bei Prüfungen. Er wartet die Lehrmittel, technischen Geräte und Maschinen und führt kleinere Reparaturen durch.

DV-Techniker/in

  • unterstützt den didaktischen Computerbetreuer (DSB)
  • überprüft die Datensicherheit im EDV-Netz des RG und der TFO, sowie für den Schulsprengel Algund, Partschins und Naturns.
  • aktualisiert wöchentliche das Virenregister
  • berät bei Ankauf und Installation von Hard und Software
  • überprüft die Hardware in regelmäßigen Abständen, Installation und Nachprüfung neuer Software
  • installiert neue Software in Paketen

Hauswart/in

Die Person versieht Aufsichtsdienst außerhalb des Unterrichts wie im Berufsbild vorgesehen. Er ist Sicherheits- und Brandschutzbeauftragter. Er versieht den Wartungsdienst, der die Schule betrifft. Er versieht Reinigungsdienst wie im Berufsbild vorgesehen inkl. Nottreppe. Er führt Sekretariatshilfsdienste aus und bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.

Schulwart/in (Hallenwart/in)

Die Person ordnet, überprüft und reinigt regelmäßig die ihm zugewiesenen Räume und Flächen und die entsprechenden Einrichtungsgegenstände. Er gibt an die Lehrkräfte die angeforderten Turngeräte aus, ordnet und wartet die Turngeräte und führt daran kleinere Reparaturen durch. Er beaufsichtigt, falls erforderlich, Schüler/innen außerhalb des Unterrichts und achtet im Besonderen darauf, ob Schäden am Gebäude, an der Einrichtung und an den Geräten angerichtet werden. Er meldet allfällige Schäden der Direktion. Er führt Sekretariatshilfsdienste aus und bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.

Schulwart/in

Die Person versieht Aufsichtsdienst außerhalb des Unterrichts, leistet Portier- und Telefondienst und gibt Auskünfte. Sie überprüft, reinigt und ordnet die ihr zugewiesenen Räume und Flächen der Schule und Einrichtungsgegenstände und hilft bei den großen Reinigungsarbeiten im Schulgebäude. Sie leistet Sekretariatshilfsdienst und überbringt Lehrkräften und Schüler/innen Mitteilungen des Sekretariats, macht Botengänge, fertigt Fotokopien, Folien usw. an, übernimmt Hilfsdienste im Sekretariat. Sie bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.

A.4.1.10 Schlichtungskommission

Die Schlichtungskommission setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • aus vier Lehrpersonen (zwei RG und zwei TFO),
  • zwei Schüler/innen (einer RG und einer TFO),
  • zwei Elternvertreter (einer RG und einer TFO),
  • dem Direktor, der auch den Vorsitz hat.

Die Lehrer/innen werden aus dem Kollegium gewählt, die Eltern aus dem Elternrat, und die Schüler aus dem Schülerrat.

Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.

Die Schlichtungskommission tritt bei Rekursen gegen verhängte Disziplinarmaßnahmen zusammen und hat folgende Aufgaben:

  • Vermittlung bzw. Schlichtung bei Verstößen gegen die bestehende Schulordnung
  • Verhängung bzw. Bestätigung oder Annullierung von Disziplinarmaßnahmen

A.4.1.11 Tutor/in

Für Lehrpersonen im Berufsbildungsjahr

Ein/e Tutor/in handelt nach den gesetzlichen Vorgaben, welche bei der ersten Fortbildung im Berufsbildungsjahr ausgehändigt werden. Ein/e Tutor/in betreut Lehrer/innen im Berufsbildungsjahr bei der Erstellung des Jahresprogramms und bei Vorbereitungs- und Nachbereitungstätigkeiten. Zudem werden gegenseitige Unterrichtsbesuche und Unterrichtsbesprechungen bzw. -auswertungen geplant. Ein/e Tutor/in ist Anlaufstelle bei Problemen, sorgt für einen produktiven Gedankenaustausch und erstellt einen Bericht über die Art und Häufigkeit der Begleitung der alltäglichen Unterrichtspraxis.

Für neue Lehrpersonen

Ein/e Tutor/in ist Ansprechpartner/in für alle neuen Lehrkräfte an der Schule, gibt schulspezifische Bestimmungen weiter (Nutzungsregeln, Gepflogenheiten) und stellt das nicht-unterrichtende Personal und Kollegium mit ihren besonderen Fähigkeiten vor.

Für Schüler/innen

Als Tutor/in für Schüler/innen fungieren die Lernberater/innen, sie leisten Hilfestellung bei organisatorischen Fragen; sind Bindeglied zwischen Lehrerkollegium, Schülern und Direktion und halten Kontakt mit dem Schülerrat.