In diesem Abschnitt werden Aufgabenbereiche definiert und verschiedene Tätigkeiten in den selben aufgelistet. Gilt besonders als Hilfestellung für Lehrpersonen, welche zum ersten Mal eine Tätigkeit ausüben.
Der Klassenvorstand einer 5. Klasse hat im anschließenden Schuljahr Anrecht auf ein ‚Sabbatjahr’, d.h. er wird nicht als Klassenvorstand eingesetzt.
Der Klassenvorstand wird möglichst nach folgenden Kriterien bestimmt:
Die Tätigkeiten der Klassenvorstände werden in Form von bis zu 20 UE bzw. über die Leistungsprämie verrechnet. Für vertrauliche Aufträge im Rahmen der Tätigkeiten als Klassenvorstand können im Sinne des Art. 11, LKV 2003 Überstunden ausbezahlt bzw. Zusatzpunkte für die Leistungsprämie vergeben werden..
Der Aufgabenbereich ist in vier Bereiche gegliedert.
Für jede einzelne, vom Plenum dafür beauftragte Lehrperson wird zu Beginn des Schuljahres einen Tätigkeitsplan mit der Definition seines Tätigkeitsbereiches und der Angabe der aufzuwendenden Überstunden erstellt. Die Tätigkeiten sollten der Notwendigkeit der Schule entsprechen und können auch nur einen Bereich umfassen. Sie hält Kontakt mit Leiter/innen von Arbeitsgruppen welche in seine Zuständigkeitsbereiche gehören. Am Ende des Schuljahres erstellt sie einen Schlussbericht über geleistete oder noch zu leistende Tätigkeiten.
Gemeinsam vereinbarte Ziele und Vorhaben bilden den Rahmen. Die Wege zu einer guten Schule sollten überprüfbar, einheitlich und übersichtlich sein. Gegenseitige Unterstützung und Beratung in allen Belangen sowie die schulinterne Evaluation dienen der Qualitätssicherung und Schulentwicklung. Die Technologische Fachoberschule „Oskar von Miller“ orientiert sich bei den Maßnahmen der internen und externen Evaluation am Informationsheft der Evaluationsstelle (liegt in der Bibliothek auf).
Evaluation findet auf persönlicher und auf Schulebene statt. Persönliche Evaluation äußert sich etwa im Jahresabschlussbericht; die Evaluation auf Schulebene realisiert sich in den Plenarsitzungen, bei Rückblicken und in der kritischen Auseinandersetzung mit dem Dreijahresplan.
Für außerschulische Angebote, Lehrfahrten usw. wird verpflichtend eine Klassen-Evaluation von den begleitenden Lehrpersonen verlangt. Diese kann auch in Form eines Kurzberichts mit Foto erfolgen, welche dann evtl. auch auf die Webseite der Schule gestellt werden.
Die Schule bietet Hilfestellungen bei:
Ein/e Moderator/in ermöglicht allen Teilnehmern an der Diskussion ihr Wissen, ihre Ideen und Erfahrungen einzubringen. Die Lehrperson ...
Die Person koordiniert die Arbeitsbereiche und bildet die Mitarbeiter/innen aus. Sie verteilt die Aufgaben an das nicht unterrichtende Personal, koordiniert und überwacht die Arbeit. Sie ist Ansprechpartnerin für das nicht-unterrichtende Personal. Sie betreut den Buchhaltungs-, Rechnungs- und Ökonomatdienst.
Die Person erledigt die anfallenden Schreibarbeiten, führt Register, Karteien, Protokollbücher und Faszikel. Sie ordnet und führt die Ablage. Sie gibt im Parteienverkehr Auskunft und macht Telefondienst. Sie nimmt Gesuche entgegen und überprüft sie nach vorgegebenen Kriterien. Sie übernimmt die Bearbeitung eigenständiger Arbeitsbereiche.
Zuständig für die Beschaffung, Bereitstellung und Erschließung aktueller Medien und Informationen sowie für eine qualifizierte Benutzerberatung und Informationsvermittlung. Sie organisiert den Ausleihdienst und die internen Arbeitsabläufe und konzipiert Angebote und Veranstaltungen. Sie unterstützt das Lehrerkollegium bei der Lese- und Medienerziehung.
Die Person hat kein definiertes Berufsbild. Kümmert sich um den Ausleihdienst, um die Systematisierung, Katalogisierung, Inventarisierung, das Einbinden und die Buchpflege, räumt Bücher und Medien zurück und unterstützt die Bibliothekarin.
Die Person hält alle Materialien, Geräte, usw. gebrauchsbereit und bereitet sie für den Einsatz im Unterricht vor. Er führt das interne Materiallagerbuch und die Verbrauchskartei, er bedient die audiovisuellen und neuen Mediengeräte im Unterricht und bei Prüfungen. Er wartet die Lehrmittel, technischen Geräte und Maschinen und führt kleinere Reparaturen durch.
Die Person versieht Aufsichtsdienst außerhalb des Unterrichts wie im Berufsbild vorgesehen. Er ist Sicherheits- und Brandschutzbeauftragter. Er versieht den Wartungsdienst, der die Schule betrifft. Er versieht Reinigungsdienst wie im Berufsbild vorgesehen inkl. Nottreppe. Er führt Sekretariatshilfsdienste aus und bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.
Die Person ordnet, überprüft und reinigt regelmäßig die ihm zugewiesenen Räume und Flächen und die entsprechenden Einrichtungsgegenstände. Er gibt an die Lehrkräfte die angeforderten Turngeräte aus, ordnet und wartet die Turngeräte und führt daran kleinere Reparaturen durch. Er beaufsichtigt, falls erforderlich, Schüler/innen außerhalb des Unterrichts und achtet im Besonderen darauf, ob Schäden am Gebäude, an der Einrichtung und an den Geräten angerichtet werden. Er meldet allfällige Schäden der Direktion. Er führt Sekretariatshilfsdienste aus und bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.
Die Person versieht Aufsichtsdienst außerhalb des Unterrichts, leistet Portier- und Telefondienst und gibt Auskünfte. Sie überprüft, reinigt und ordnet die ihr zugewiesenen Räume und Flächen der Schule und Einrichtungsgegenstände und hilft bei den großen Reinigungsarbeiten im Schulgebäude. Sie leistet Sekretariatshilfsdienst und überbringt Lehrkräften und Schüler/innen Mitteilungen des Sekretariats, macht Botengänge, fertigt Fotokopien, Folien usw. an, übernimmt Hilfsdienste im Sekretariat. Sie bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.
Die Schlichtungskommission setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Lehrer/innen werden aus dem Kollegium gewählt, die Eltern aus dem Elternrat, und die Schüler aus dem Schülerrat.
Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Die Schlichtungskommission tritt bei Rekursen gegen verhängte Disziplinarmaßnahmen zusammen und hat folgende Aufgaben:
Ein/e Tutor/in handelt nach den gesetzlichen Vorgaben, welche bei der ersten Fortbildung im Berufsbildungsjahr ausgehändigt werden. Ein/e Tutor/in betreut Lehrer/innen im Berufsbildungsjahr bei der Erstellung des Jahresprogramms und bei Vorbereitungs- und Nachbereitungstätigkeiten. Zudem werden gegenseitige Unterrichtsbesuche und Unterrichtsbesprechungen bzw. -auswertungen geplant. Ein/e Tutor/in ist Anlaufstelle bei Problemen, sorgt für einen produktiven Gedankenaustausch und erstellt einen Bericht über die Art und Häufigkeit der Begleitung der alltäglichen Unterrichtspraxis.
Ein/e Tutor/in ist Ansprechpartner/in für alle neuen Lehrkräfte an der Schule, gibt schulspezifische Bestimmungen weiter (Nutzungsregeln, Gepflogenheiten) und stellt das nicht-unterrichtende Personal und Kollegium mit ihren besonderen Fähigkeiten vor.
Als Tutor/in für Schüler/innen fungieren die Lernberater/innen, sie leisten Hilfestellung bei organisatorischen Fragen; sind Bindeglied zwischen Lehrerkollegium, Schülern und Direktion und halten Kontakt mit dem Schülerrat.