Die staatlichen Bestimmungen (Gesetz vom 20.08.2019, Nr. 92 "Introduzione del' insegnamento scolastico dell' educazione civica" und die entsprechenden Rahmenrichtlinien laut Ministerialdekret vom 22.06.2020, Nr. 35) sehen die Einführung des fächerübergreifenden Lernbereichs (FÜLB) Gesellschaftliche Bildung und auch dessen Bewertung beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 vor.
Nach den neuen Rahmenrichtlinien laut Beschluss der Landesregierung Nr. 244 vom 07.04.2020 gilt, dass die bisherigen „Übergreifenden Kompetenzen“ und der Bereich „Schule Arbeitswelt“ folgendermaßen eingeteilt wird:
Die bisher geltenden Übergreifenden Kompetenzen sind gestrichen bzw. inhaltlich in den fächerübergreifenden Lernbereich integriert und damit nicht mehr Gegenstand der Bewertung. Der entsprechende Passus in den Bewertungskriterien der Schule wird daher widerrufen.
Umsetzung und Bewertung des FÜLB Gesellschaftliche Bildung erfolgen in gemeinsamer Verantwortung des Klassenrates. Für jeden Bereich werden Bildungstätigkeiten im Ausmaß von mindestens 34 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr durchgeführt.
Die Bewertung des FÜLB Gesellschaftliche Bildung erfolgt von der 1. bis 5. Klasse mit einer Ziffernote; sie wird im Bewertungsdokument angeführt, ist versetzungsrelevant, zählt zur Berechnung des Notendurchschnitts und somit zur Berechnung des Schulguthabens.
Im Curriculum für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung ist für jede Klassenstufe festgelegt, wie die vorgesehenen Kompetenzen erreicht werden und welche Fächer dem Klassenrat den Bewertungsvorschlag unterbreiten.
Die Bewertungselemente für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung können sowohl eigens erhoben als auch Bewertungselementen des Faches entnommen werden.
Die Dokumentation der Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten, der behandelten Themen/Inhalte, des zeitlichen Ausmaßes sowie der Bewertung erfolgen im Register der zuständigen Lehrpersonen.
Die Erhebung von Bewertungselementen für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung und die entsprechenden Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld transparent gemacht.
Bei der Vergabe der einzigen Note für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung achten die zuständigen Lehrpersonen darauf, dass diese Noten zeitlich über das gesamte Schuljahr verteilt sind. Bei der Bewertungskonferenz am Jahresende wird, ausgehend von den vergebenen einzelnen Noten, die Bewertung für den FÜLB Gesellschaftliche Bildung vom Klassenrat vergeben.
Der Klassenrat kann den Notenvorschlag anpassen, indem er die gelebte Praxis an der Schule (GPS), unter besonderer Berücksichtigung folgender, im Curriculum
ausgewiesenen Kompetenzen, mit einbezieht:
Wird in die vom Klassenrat beschlossene Note die gelebte Praxis an der Schule besonders berücksichtigt, so müssen die Gründe dafür anhand der vorgegebenen Faktoren im Protokoll angegeben werden.
Bei einer insgesamt negativen Bewertung in Gesellschaftlicher Bildung am Ende des Schuljahres sind die Lücken in den negativ bewerteten (Teil-)Fächern durch Nachprüfungen Ende August aufzuholen.
Stand: 23. Oktober 2024