Regeln für einen verantwortungsvollen Medienumgang
Ziel: Die folgenden Regelungen sollen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft dienen, um einen sinnvollen und mündigen Umgang mit Medien zu finden. Die dadurch erworbene Medienkompetenz ist als Teil der Gesellschaftlichen Bildung zu sehen.
Den nachstehenden, verbindlichen Regeln wurden folgende Prinzipien zugrunde gelegt:
- Respekt vor Mitmenschen
- Höflichkeit im Umgang miteinander
- Ausgewogenheit und Vielfalt
- Nachhaltigkeit
- Schutz der Persönlichkeitsrechte
- Verhältnismäßigkeit
A. Allgemeine Regelungen
- Es ist nicht gestattet, gewaltverherrlichende, rassistische, extremistische sowie diskriminierende und/oder menschenverachtende Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
- Schutz der Privatsphäre: Es ist strikt verboten, Personen ohne deren explizites Einverständnis zu fotografieren, akustisch aufzunehmen oder zu filmen. Ausgenommen davon sind Aufnahmen zu Dokumentationszwecken von Seiten der Schule.
- Die missbräuchliche Verwendung von schulischen Geräten und/oder Diensten, auch außerhalb des Unterrichts und der Unterrichtszeit, ist untersagt.
- Passwortdiebstahl jedweder Art (z.B. mit Keyloggern, durch Hacking oder durch Ausprobieren) ist ein strafrechtliches Vergehen, das von der Schule geahndet wird.
- Der Zugriff auf fremde, persönliche Verzeichnisse und Dateien ist unzulässig.
B. Verhalten im und für den Unterricht
- Die Verwendung von Handys, Smartphones, Phablets (Smartlets) und (Wireless-)Kopfhörern ist im Unterricht untersagt. Bei Leistungserhebungen sind Smartwatches abzugeben. Diese Regelungen gelten nicht, wenn die Lehrperson die Verwendung der genannten Geräte aus didaktischen oder gesundheitlichen Gründen für den Unterricht zulässt.
- Für den Unterricht benötigte Laptops und Tablets müssen aufgeladen in die Schule gebracht werden.
- Sofern die oben genannten Geräte nicht für den Unterricht gebraucht werden, müssen sie entweder verstaut sein (siehe Nr. 6) oder zugeklappt bzw. ausgeschaltet auf dem Tisch liegen.
- Auf den Geräten bzw. im darauf für den Unterricht genutzten Profil dürfen soziale Netzwerk-Apps (wie z.B. Snapchat) und Messenger-Dienste (wie z.B. WhatsApp) nicht installiert sein bzw. nicht in der Webversion genutzt werden.
- Während des Unterrichts dürfen nur dafür benötigte Programme und Apps geöffnet sein.
- Smartphones und Handys sind im Normalfall so zu deponieren, dass sie den Ablauf des Unterrichts nicht stören. Über die konkrete Form entscheidet das Plenum durch einen Beschluss.
- Es ist untersagt, Zweitgeräte mit in den Unterricht zu bringen, um Regelung Nr. 6 zu unterwandern. Dies gilt ebenso für das Mirroring des Smartphones auf dem eigenen Laptop bzw. Tablet.
- Für von Schülern und Schülerinnen übernommene Informationen gilt das Plagiatsverbot (Vollplagiat, Teilplagiat, Übersetzungsplagiat u. Ä.) und die Zitatpflicht. Grundsätzlich ist der Urheber zu nennen.
- Die Vortäuschung von Leistungen mit Hilfe von KI-Tools ist ausnahmslos verboten. Dies impliziert auch Versuche, mit entsprechenden Diensten (z.B. Humanizern oder Seiten wie Undetectable AI) solche Täuschungen zu verschleiern. Das Urteil der Lehrperson rechtfertigt bei starkem Verdacht der Täuschung eine Wiederholung der Arbeit oder eine andere Maßnahme.
- Die digitale Tafel und die Audioanlage sind nur in der Unterrichtszeit und in Anwesenheit einer Lehrperson zu benutzen.
C. Verhalten im Internet (World Wide Web, Soziale Netzwerke)
- Jede Form von Cybermobbing stellt eine Straftat dar und ist damit ausnahmslos verboten. Jedes Zuwiderhandeln wird von der Schule geahndet.
- Inhalte, die auf der Schulwebsite oder offiziellen Kanälen in Sozialen Medien veröffentlicht werden …
- … dürfen keine Bilder enthalten, die peinliche Situationen darstellen, oder die Schule als Institution diskreditieren.
- … dürfen keine Bilder enthalten, die Schülerinnen oder Schüler mit alkoholischen Getränken jedweder Art abbilden.
- … dürfen keine Personen ins Zentrum stellen, die nichts mit unseren Schulen zu tun haben.
- … dürfen keine implizite oder explizite Werbung für Produkte enthalten, die nichts mit unseren Schulen zu tun haben.
3 . Die Namen der Schulen und ihre Logos dürfen nicht auf inoffiziellen Schulkanälen verwendet werden.
4. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet genutzt werden.
D. Verhalten bei Konferenzen in Präsenz
- Die Verwendung von Laptops und/oder Smartphones, die nichts mit den Inhalten und der Tagesordnung der Sitzung zu tun hat, ist untersagt.
E. Verhalten bei Online-Konferenzen (Sitzungen, Bewertungskonferenzen, Elternsprechtage)
- Die Teilnehmenden können sich in der Schule oder an einem anderen Ort aufhalten, müssen sich jedoch in einem geschlossenen Raum befinden, ungestört sein und über ein Gerät mit funktionierender Kamera und Mikrofon verfügen. Die Anwesenheit anderer Personen ist nicht erlaubt.
- Die Kamera bleibt in der Regel eingeschaltet, es sei denn, technische Schwierigkeiten erfordern eine Abschaltung. Bei Bewertungskonferenzen sollte die Kamera durchgehend aktiviert sein.
- Teilnehmende, die sich nicht zu Wort melden, haben das Mikrofon stummzuschalten und signalisieren Wortmeldungen durch ein (digitales) Handzeichen.
- Vor Beginn der Videokonferenz ist die Technik zu überprüfen. Dazu sollte genügend Zeit für eventuelle technische Probleme eingeplant werden.
- Für eine ordentliche Umgebung, einen seriösen Hintergrund sowie angemessene Beleuchtung sollte gesorgt werden.
- Der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
F. Kommunikation nach innen und außen
- Werden von der Schule Mitteilungen per E-Mail versendet, so sind etwaige Anhänge, die nur Informationen enthalten, als PDF-Dateien hinzuzufügen.
- In Mitteilungen zwischen Mitgliedern der Schulgemeinschaft sind die Regeln der Höflichkeit und kommunikativen Umgangsformen einzuhalten.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Bei Missachtung der hier aufgelisteten Regeln wird die Schule geeignete Maßnahmen treffen. Je nach Schwere des Vergehens erfolgen entsprechende Schritte (Ermahnung, Mitteilung an die Eltern, Disziplinarvermerk, Anrufen der Schlichtungskommission, Strafanzeige).
- Bei Missbrauch kann einem Nutzer der Zugang zum Schulnetz verwehrt werden.
- Für die Einhaltung der Regelungen sind die Schulführungskraft und die Lehrpersonen verantwortlich. Dazu macht die Schule in Fällen des Verdachts von Missbrauch durch Stichproben von ihren Einsichtsrechten Gebrauch.
Genehmigt durch das Plenum am 23. Oktober 2024