2.3.2 Bildungsguthaben ("crediti formativi")
Folgende Tätigkeiten werden als Bildungsguthaben ("crediti formativi") anerkannt; dabei müssen die Tätigkeiten im Zeitraum von Juni des vorhergehenden Jahres bis Mai des laufenden Jahres durchgeführt worden sein.
Art der Tätigkeit |
Anforderung |
Bestätigungen |
Kurse (Sprachen oder Anderes) an öffentlich anerkannten Institutionen |
Kursbestätigung |
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sportliche Leistungen |
Platzierungen bei Landes-, Regional- oder Italienmeisterschaften |
Bestätigung oder Diplom |
Mitglied im Vorstand oder Inhaber/ in einer aktiven Rolle eines Vereins (Kassier/in, Gruppenleiter/in, Trainer/in, musikalische/r Leiter/in, … ) |
Bestätigung |
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künstlerische Leistung, Sommerakademie, Musikkurse, Konservatorium oder Ähnliches |
Bestätigung oder Teilnahmeerklärung |
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Berufserfahrung mit Bezug auf unseren Schultyp |
1 Monat |
Bestätigung des Arbeitgebers mit genauer Angabe der Tätigkeit |
Chemie-, Sprachen-, Mathematik-Olympiade oder vergleichbare Wettbewerbe |
Bestätigung |
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Zweisprachigkeitsprüfung B oder A, CAE, FCE internationale Zertifikate Englisch, ECDL-Computer-Führerschein (gilt auch rückwirkend) |
Bestätigung |
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regelmäßige Mitarbeit als freiwillige Helfer/innen bei Sozialdiensten |
Bestätigung |
Bestätigungen können bis Ende Mai des laufenden Schuljahres bei den Klassenvorständen eingereicht werden.