A.4.1.2 Arbeitsgruppenleiter/in
- wird von der Arbeitsgruppe bei der ersten Sitzung bestimmt
- koordiniert die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe
- sorgt für die Erarbeitung und Einhaltung der Geschäftsordnung
- verfasst den Abschlussbericht
- beruft die Sitzungen ein und erstellt die Tagesordnung
- hält Kontakt zu den Koordinatoren und der Direktion
- vertritt die Arbeitsgruppe nach außen