A.4.3.11 Finanzielle Unterstützung für Schüler/innen
Der Schulrat hat (laut Beschluss vom 30. November 2006) einen Sonderfond für bedürftige Schüler/innen in der Höhe von € 4.000 eingerichtet.
Dieser steht allen bedürftigen Schülern zur Verfügung und sieht vor:
eine finanzielle Beihilfe bei schulbegleitenden Tätigkeiten (max. € 150 für Biennium-Schüler/innen und max. € 350 für Triennium-Schüler/innen
den Erlass der schulinternen Schülerbeiträge
Die Arbeitsgruppe des Schulrates zur Gewährung der Beihilfe besteht aus:
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der Vertretung der Buchhaltung
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einer Schülervertretung
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einer Elternvertretung
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Vizedirektor/in
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Direktor
Kriterien für die Zuweisung
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Einkommensuntergrenze
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soziale Härtefälle (Vollwaise, Todesfälle, schwere Erkrankung und Invalidität, Pflegefälle, Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfälle, schwierige Familiensituation ...)
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Die Gesuche um Beihilfe müssen innerhalb 30. November oder 30. März eines jeden Jahres schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden.
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Die einzelnen Gremien (Schülerrat, Elternrat und Lehrerkollegium) werden über die Maßnahme informiert.