A.4.3.3 Klassenbildung und Zuteilung der Lehrpersonen
Kriterien für die Klassenbildung
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Die Klassengröße soll nach Möglichkeit auf 25 Schüler/innen begrenzt sein.
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In den ersten Klassen sollen die Schüler/innen nach Leistung bei der Abschlussprüfung der Mittelschule gleichmäßig verteilt werden
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Es wird versucht, die Zusammenstellung der Schüler/innen nach Geschlecht so paritätisch wie möglich vorzunehmen.
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Sollte die Klassenzusammensetzung in den Folgeklassen wegen Zusammenlegung geändert werden müssen, ist darauf zu achten, dass die Schüler/innen der aufgelösten Klassen gruppenweise auf die anderen verteilt werden. Der Klassenrat soll in diesem Zusammenhang der Direktion Kriterien vorschlagen, um eine möglichst objektive Zuteilung der restlichen Schüler/innen vorzunehmen.
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Die Verlegung einzelner Schüler/innen in andere Klassen auf Wunsch des Klassenrates, auf Wunsch der Eltern oder auf eigenen Wunsch liegt im Ermessen des Direktors.
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Schüler/innen, welche die Klasse wiederholen, sollen gleichmäßig verteilt werden, nach Möglichkeit in verschiedenen Klassenzügen.
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Übertritte aus unterschiedlichen Schultypen müssen nach den zeitlichen Richtlinien im Schulbezirk Meran erfolgen, und zwar nur aufgrund eines begründeten Ansuchens.
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Eine Konzentration von Schüler/innen mit Migrationshintergrund innerhalb einer bestimmten Klasse ist zu vermeiden.
Kriterien für die Zuteilung der Lehrpersonen
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Die didaktische Kontinuität ist oberstes Prinzip.
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Bei der Erstellung des amtlichen Stellenplans sollen möglichst vollständige Lehrstühle an der eigenen Direktion gebildet werden.
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Über die Zuteilung der Klassen an die Lehrkräfte entscheidet der Direktor nach Anhörung der Fachgruppenleiter.
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Die Klassenräte der 5. Klassen sollten nach Möglichkeit so gebildet werden, dass bei der Erstellung der Kommissionen für die staatliche Abschlussprüfung keine Überschneidungen möglich