A.4.2.2 Bibliotheksordnung

Bibliotheksordnung

  1. Die Bibliothek ist in erster Linie für die Technologische Fachoberschule und für das Realgymnasium zugänglich, in zweiter Linie aber auch für alle weiteren Oberschüler und Lehrer der Meraner Oberschulen sowie für Eltern und Interessierte. Die Bibliotheksordnung gilt ausnahmslos für alle Benutzer. 
  2. Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten sind während der Unterrichtszeit und teilweise auch in der Mittagspause gewährleistet. Sie werden an der Bibliothekstür und auf der Website der Schule veröffentlicht.
  3. Dauer der Ausleihe:
    • CDs, CD-ROMs/DVDs : 1 Woche
    • Zeitschriften (außer der aktuellen Nummer): 2 Wochen
    • Bücher: 4 Wochen
    Die Ausleihdauer aller Medien, kann - falls keine Vormerkung vorliegt - verlängert werden. Für Lehrkräfte ist eine längere oder Jahresausleihe möglich, wenn es nicht wichtige Lehrbücher betrifft, die in der Bibliothek greifbar bleiben müssen wie Lexika, Wörterbücher u.a.
    • Sommerausleihe ist für das Lehrpersonal sowie für die Schüler möglich.
    • Beschädigte oder verloren gegangene Bücher und Medien müssen vom Ausleiher nachgekauft werden!
  4. Klassensätze: Klassensätze werden ausschließlich an Lehrpersonen verliehen. Die Ausleihfrist beträgt zwei Monate und kann verlängert werden. Die Lehrkräfte haben die Aufgabe, die Bücher entsprechend der von der Bibliothekarin ausgehändigten Entlehnliste zu verteilen; sie sind dafür verantwortlich, dass die Klassensätze vollständig zurückgebracht werden.
  5. Versäumnisgebühr: Für verspätet zurückgebrachte Bücher und Medien wird eine Versäumnisgebühr eingehoben. Ab dem 5. Tag beläuft sich diese auf 30 Cent, jeden zweiten Tag erhöht sie sich um weitere 30 Cent. Diese Regel gilt auch für Lehrpersonen. Die Gebühren werden von der Bibliothekarin bzw. von der mit der Aufsicht betrauten Person eingehoben und durch eine Quittung bestätigt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Versäumnisgebühr ist nicht an die Zustellung des Mahnschreibens, das i.d.R. nach Fälligkeit ausgestellt wird, gekoppelt. Im Krankheitsfall wird – nach Vorweisen der entschuldigten Absenz – die Versäumnisgebühr erlassen bzw. entsprechend reduziert.
  6. Computer- und Internetnutzung: Die ans didaktische Netz angeschlossenen Computer stehen den Schülern und Lehrpersonen zur Verfügung. Ein Computer ist für die Recherche (OPAC) reserviert.
    • Chatten und Spielen, sowie die Nutzung kostenpflichtiger Dienste sind nicht erlaubt, ebenso die Änderung der Konfiguration des Arbeitsplatzes. Für mutwillige Beschädigungen der Hard und Software haftet der/die Benutzer/in. Näheres ist in der Netzwerkordnung verankert.
    • Jedem Schüler wird zu Beginn des Schuljahres ein Druckkontingent zugewiesen, das je nach Klassenstufe variiert. Durch das Programm „Papercut“ wird die Zahl der Ausdrucke gesteuert bzw. der entsprechende Betrag vom Guthaben abgezogen.
  7. Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt.