A.4.2.7 WLAN der Schule
Regelung für die Nutzung des WLANs und Minimierung des Strahlenrisikos
Hinweise
- Das Log In erfolgt mit dem Benutzernamen für das Schulnetzwerk. Der Benutzername und das Passwort dürfen nicht weiter gegeben werden
- Die Systemverwalter haben für die Schüler/innen, die nicht in einer digitalen Klasse sind, eine White-List erstellt (Wikipedia, Webseiten der Schule ...)
Verhalten und Umgang
- Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten während seiner Arbeitssitzungen voll verantwortlich und trägt bei Verstößen gegen geltendes Recht (Datenschutzgesetz, Jugendschutzgesetz etc.) die rechtlichen Konsequenzen. Diese können strafrechtlicher Natur sein bzw. die Erstattung des entstandenen Schadens nach sich ziehen.
- Downloads, Uploads oder elektronische Publikationen sind während des Unterrichts nur mit Genehmigung der Lehrperson erlaubt.
- Die Datenverbindung darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke verwendet werden und es wird ein verantwortungsvoller Umgang damit erwartet.
- Falls Schüler/innen die WLAN-Verbindung nicht brauchen, soll diese Funktion des Netbooks deaktiviert werden. Damit verringert sich der Energiekonsum und die Strahlengefahr.
- Für alle nicht erwähnten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen im Dreijahresplan sowie die Regelungen laut Schul- und Staatsgesetzgebung.