A.4.2.15 AG SCHILF

  1. Die Arbeitsgruppe konstituiert sich bei einer der ersten Sitzungen im September und wird durch das Plenum ratifiziert, d.h. die Mitglieder werden vom Plenum mit Vorbereitung und Organisation der schulinternen Fortbildung betraut.
    1. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern beider Schultypen RG/TFO, vereinbart anschließend einen Termin für ein erstes Arbeitstreffen.
  2. Beim ersten Arbeitstreffen sollte der/die Vorsitzende der Arbeitsgruppe gewählt werden und der Tätigkeits- und Zeitplan für Schilf an der Schule erstellt werden.
    1. Die Geschäftsordnung wird überprüft und falls notwendig adaptiert. Diese umfasst klare Vorgangsweisen und Zielsetzungen der Arbeitsgruppe.
    2. Die AG ermittelt Bedarf und Bedürfnisse. Die im Plenum angesprochenen Fortbildungswünsche werden in den Tätigkeitsplan aufgenommen, Referentenvorschläge und Möglichkeiten ausgearbeitet und überlegt auf welcher Ebene die Fortbildung sinnvoll veranstaltet werden kann und wer als Träger der Veranstaltungen in Frage kommt. (Schulintern, Schulverbund, oder als Vorschlag ans PI, Schulamt, ASM weitergeleitet wird)
    3. Termin zum Einreichen der Fortbildungsvorschläge festlegen und dem Plenum bekannt geben. Sie müssen folgende Angaben beinhalten: Kursleiter/in, Referent/-in, Zeit und Ort
      1. Fortbildungsplan erarbeiten.
      2. Trägerschaft klären.
      3. Aufgabenverteilung innerhalb der AG - Informationen zu Referenten, Kursleitung, andere Kontakte.
      4. Bekanntgabe des Fortbildungsplans an der Anschlagtafel oder im Plenum
      5. Mindestens 12 Teilnehmer/innen müssen sich verbindlich für eine Veranstaltung anmelden, damit diese statt finden kann.
      6. Schulinterne Fortbildungsmitglieder haben auf Bezirksebene im Schulverbund Priorität müssen sich aber ebenso an fixierte Termine und Vereinbarungen halten.
    4. Kontaktaufnahme mit der Verwaltungssekretärin und Schulleitung um Budget für Schilf zu klären.
      1. Beschlüsse werden gefasst und im Protokoll der Sitzung mit den anderen Punkten festgehalten. Bei dieser Frage spielen die anfallenden Kosten und das zur Verfügung stehende Budget der Schule eine große Rolle. Das Budget wird auf Grund der Bedürfnisse der Schule errechnet, muss also rechtzeitig geplant sein. Die Spesenabrechnung muss in den Haushaltsvoranschlag des kommenden Finanzjahres (Kalenderjahr) einfließen.
      2. Die Planung für den darauf folgenden Herbst muss spätestens im Frühjahr des laufenden Schuljahres gemacht werden, vorzugsweise bei der 2. Bücherkonferenz im Plenum durch Abänderungsantrag für Schilf beschlossen werden. (letzte Bilanzänderung im Juni)
      3. Referentenvorschläge und Fortbildungsvorhaben, die sich über längere Zeit aus dehnen (mehrjährige Veranstaltungsreihen, wie z.B. Computerwerkstatt oder Schwerpunkte des Dreijahresprogramms) müssen ebenfalls spätestens im Frühjahr geplant und beschlossen werden, damit im darauf folgenden Schuljahr eine Arbeitserleichterung in der Anfangszeit und genügen Zeit zur Kontaktaufnahme mit auswärtigen Referenten ermöglicht wird und die Finanzierung gesichert ist. (Klausurtagung oder Pädagogischer Tag, etc.)
      4. Spesenverrechnung:
        a) interne Referenten werden vom Überstundenkontingent abgezogen
        b) externe Referenten betreffen einen eigenen Posten  im Haushalt
    5. Die Vorgangsweise in Bezug auf Einschreibung, Einschreibungstermine und Neuvorschläge muss klar festgelegt werden und dem Plenum bekannt gemacht werden.
      1. Bei der Einschreibung sollen Kursleitung, Zeit, Ort und Referent/in, gemeinsam mit dem Träger fest stehen.
      2. Die ausgeschriebene Anmeldeaufforderung (Bezirk!) zum vorgesehen Termin ist strikt einzuhalten. Danach werden schulinterne Anmeldungen nur mehr bei Verfügbarkeit, aber keine Neuvorschläge mehr angenommen. Die vom Plenum vereinbarten Vorgangsweisen sind verbindlich.
      3. Neuvorschläge werden bei Verspätung in die nächstjährige Planung aufgenommen.
      4. Die Kursleitung vereinbart die Honorare mit Referenten und trifft notwendige Absprachen; zusammen mit dem Direktor und dem Sekretariat übernehmen sie die Organisation. .
      5. Der/die Vorsitzende der AG wird bei weiteren Sitzungen über den Entwicklungsstand informiert. Bei abgeschlossener Aus- bzw. Einschreibung erfolgt eine Kurzinformation im Plenum und nach erfolgter Durchführung eine Evaluation der Vorhaben.
    6. Schulentwicklungsvorhaben und die didaktische Weiterentwicklung haben Priorität im Fortbildungsplan oder können dem Schulverbund geöffnet werden.