A.4.2.4 Elternrat
1. Aufgaben des Elternrates
- die Zusammenarbeit Schule-Familie zu verstärken;
- Initiativen zur Elternarbeit und Elternfortbildung - auch gemeinsam mit den Lehrkräften - zu planen und durchzuführen, sowie den Kostenvoranschlag dem Schulrat zur Genehmigung und Finanzierung vorzulegen;
- Wünsche der Eltern zu erheben und die entsprechenden Anträge an die zuständigen Personen und Gremien weiter zu leiten;
- Vorschläge zum Dreijahresplan unserer Schule zu erarbeiten;
- über örtliche Schulprobleme zu beraten und Lösungsvorschläge einzubringen;
- zu den Tagesordnungspunkten der Schulratssitzungen Stellung zu nehmen;
- eine/n Vertreter/in in das Landeskomitee der Elternvertreter zu wählen;
- die Elternvertreter in den Schulrat zu wählen, falls der Schulrat sich für das indirekte Wahlsystem entschieden hat;
- an der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Elternvertreter in den Mitbestimmungsgremien mit zu arbeiten.
2. Sitz- und Stimmrecht
- Sitz und Stimme im Elternrat haben die gewählten Elternvertreter der Klassenräte und die gewählten Elternvertreter des Schulrates. Eine Vertretung ist nicht möglich.
- Zu den Sitzungen können der Direktor, Lehrer- und Schülervertreter, sowie externe Berater eingeladen werden. Sie nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.
- Der Direktor hat als gesetzlicher Vertreter der Schule das Recht an den Sitzungen teilzunehmen.
3. Wahl und Aufgaben des/der Vorsitzenden
Der Elternrat wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n, dessen Stellvertreter und eventuell weitere Mitarbeiter/innen. Dabei soll auf Kontinuität geachtet werden.
Der/Die Vorsitzende hat die Aufgabe, die Sitzungen vorzubereiten, die Tagesordnung zu erstellen, zur Sitzung einzuladen und sie zu leiten. Er/Sie koordiniert auch die Tätigkeit der allfälligen Untergruppen.
4. Einberufung der Sitzungen
Die erste Einberufung erfolgt gemeinsam durch den Schulratspräsidenten und den Schuldirektor. Der gewählte Vorsitzende beruft die weiteren Sitzungen ein. Ort und Zeit werden nach Rücksprache mit dem Direktor festgelegt. Der Elternrat tritt außerdem zusammen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangt.
Die Einladungen werden mindestens acht Tage vor der Sitzung über die Schüler den Elternvertretern zugeschickt und an der Anschlagtafel der Schule veröffentlicht. Das Sekretariat der Schule steht der / dem Vorsitzenden für diese Arbeit zur Seite.
5. Tagesordnung
Die Einladung kann die Tagesordnung enthalten. Zu Beginn der Sitzung können noch weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies beschließt.
6. Abstimmung
Die Abstimmung über Anträge erfolgt in der Regel mit Handzeichen. Geheim ist abzustimmen wenn es sich um Personen handelt.
Beschlussfähig ist der Elternrat, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
7. Sitzungsniederschrift
Über die Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, welche kurz die Diskussions- und Abstimmungsergebnisse festhält. Sie wird vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet. Die Protokolle werden in der Schuldirektion aufbewahrt und können dort nach den geltenden Bestimmungen eingesehen werden.
8. Gliederung des Elternrates
Der Elternrat kann nach Bedarf in Untergruppen arbeiten. Soweit notwendig und sinnvoll, wählt jede Gruppe einen Vorsitzenden.